Ratgeber

Internet-Shopping Auf Schnäppchenjagd im Ausland

Wie hoch der Zoll für aus dem EU-Ausland importierte Ware ausfällt, hängt unter anderem von der Schutzbedürftigkeit im Inland verkaufter Ware ab.

Wie hoch der Zoll für aus dem EU-Ausland importierte Ware ausfällt, hängt unter anderem von der Schutzbedürftigkeit im Inland verkaufter Ware ab.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Euro ist im Vergleich zu anderen Währungen immer noch recht teuer. Wer also zum Beispiel Urlaub in die USA reist, kann dort so manches Schnäppchen machen. Dank Internet müsste das doch auch gehen, ohne gleich verreisen zu müssen. Doch beim Online-Shopping im Ausland gibt es eine ganze Menge zu beachten, und oft sind die Waren am Ende doch nicht so günstig wie erhofft.

Eine kleine Videokamera kostet in Deutschland mit Versand 137 Euro. Wer sie stattdessen in den USA bestellt, spart bares Geld. Doch wer online im EU-Ausland auf Shopping-Tour geht, sollte stets genau nachrechnen. Denn zum reinen Warenpreis können zahlreiche Nebenkosten hinzukommen, weiß Claus Volke, Fachanwalt für IT-Recht: "Das ist einmal Zoll, das ist die Einfuhrumsatzsteuer und das sind spezielle Verbrauchssteuern. Aber auch Transaktionskosten, die zum Beispiel durch die Nutzung von elektronischen Zahlungssystemen berechnet werden, müssen hinzu addiert werden." Das heißt: Es kommen also sehr viele Faktoren auf den Käufer zu. Außerdem trägt er gleichzeitig erhöhte Risiken und Aufwandsentschädigungen, zum Beispiel beim Umtausch oder bei einer Reklamationen.

Zuerst sollten Verbraucher schauen, ob es die Ware auch im innereuropäischen Ausland gibt. Hier fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Wer dennoch in den USA bestellt, braucht Geduld. Bis zu einen Monat kann es dauern, bis sich der Zoll mit einer kleinen, grünen Karte meldet. Bei der Abholung wird der genaue Warenwert festgestellt. Verbraucher sollten daher Nachweise mitbringen, zum Beispiel einen Ausdruck der Produktseite im Internet. Dann werden die Gebühren berechnet. "Es hängt davon ab, wie hoch der Wert der Sendung ist. Bis 22 Euro kommen keine Gebühren hinzu. Bis 150 Euro fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer zum Warenwert hinzuan. Liegt der Wert der Sendung über 150 Euro, muss man neben der Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll bezahlen", erläutert Ursula Bergmann vom Hauptzollamt Dortmund.

Rechenbeispiel

Für unsere Beispiel-Kamera bedeutet dies: Der Internet-Preis in den USA beträgt 104,99 US-Dollar, umgerechnet also 76,69 Euro. Weil das innerhalb der Freigrenze liegt, fällt keine Zollgebühr an. Fällig werden aber 14,57 Euro Einfuhrumsatzsteuer. Hinzu kommen die Versandkosten von umgerechnet 21,13 Euro und die Kreditkartentransaktionskosten, die mit 98 Cent zu Buche schlagen. In der Summe sind dies Kosten in Höhe von 113,37 Euro, also rund 17 Prozent weniger als beim günstigsten deutschen Anbieter.

Doch solche Schnäppchen sind selten. So ist Kleidung aus den USA in deutschen Geschäften oft preiswerter als online im EU-Ausland eingekaufte. Denn um den hiesigen Markt zu schützen, liegen die Zollsätze je nach Ware bei bis zu 17 Prozent. "Die Schutzfunktion ist bei jeder Ware unterschiedlich. Das heißt: Waren, die es hier in der EU gar nicht gibt, brauchen nicht geschützt zu werden. Dort fällt dann kein oder ein sehr geringer Zoll an. Bei anderen Waren, etwa in der Textilbranche, ist der Schutz der Wirtschaft etwas höher. Dort wurden die Zollsätze entsprechend hoch festgelegt", so Bergmann.

Gar keine Zollgebühr fällt bei digitalen Spiegelreflexkameras an, weil es in der EU kaum Hersteller gibt. Wer das dazugehörige Objektiv allerdings einzeln kauft, muss es wiederum verzollen. Kommt es zu Reklamationen, ist der beim Kauf zustande gekommene Vertrag entscheidend. Im EU-Ausland gibt es hier keine einheitlichen Regeln. Da kann das vermeintliche Schnäppchen schnell zum Rohrkrepierer werden.

Quelle: ntv.de, n-tv

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