Ratgeber

Gut für Skifahrer Ausweichmanöver ist versichert

Eine Verletzung nach einem Ausweichmanöver auf der Skipiste ist von der privaten Unfallversicherung gedeckt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: IV ZR 29/09). Bei den zwei niedrigeren Instanzen war der Kläger zunächst abgeblitzt.

Skifahrer sollten eine Unfallversicherung haben.

Skifahrer sollten eine Unfallversicherung haben.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Unfallversicherungen zahlen bei weitem nicht bei jeder Verletzung. Entscheidend ist, dass ein Ereignis von außen plötzlich auf den Körper einwirkt und so die Verletzung verursacht. Wer aus heiterem Himmel stürzt, kann also nicht auf die Unfallversicherung  hoffen. Doch wie liegt der Fall, wenn man stürzt, weil man einem Hindernis ausweicht?

Im Fall eines Skifahrers fällte der Bundesgerichtshof ein kundenfreundliches Urteil (Az: IV ZR 29/09): Bei einem Ausweichmanöver auf der Skipiste werde die Verletzung von außen, nämlich durch den Sturz, herbeigeführt. Deshalb sei die private Unfallversicherung für den Fall zuständig, teilt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Die Umstände, die zu dem Sturz geführt haben, sind demnach nicht entscheidend.

Unfall ohne Fremdeinwirken

In dem verhandelten Fall musste ein Skifahrer auf einer Skipiste einem anderen ausweichen, um einen Zusammenprall zu vermeiden. Dabei stürzte der Mann und verletzte sich an der Schulter. Die Verletzung war so schwer, dass sie zu einer teilweisen Invalidität führte. Seine private Unfallversicherung verweigerte die Unterstützung, da kein Unfall vorliege.

Sowohl das Landgericht Hannover, als auch das Oberlandesgericht Celle gaben dem Versicherer Recht. Die Begründung: Der Skifahrer sei durch eine Eigenbewegung gestürzt. Solche Vorgänge seien nicht versichert, da keine Fremdeinwirkung vorliege. Die Richter am Bundesgerichtshof entschieden anders. Die Schulterverletzung war eine Folge des Aufpralls auf den Boden und damit eine unmittelbare Ursache der Gesundheitsschädigung. Das sei als Unfall zu werten.

Unfallversicherungen im Vergleich

 

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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