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Undurchsichtige Telematik-Police BGH: Fitnesstarif von Versicherung in Teilen unwirksam

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Der Bundesgerichtshof hält einige Regelungen eines Versicherungstarifs der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen für intransparent.

Der Bundesgerichtshof hält einige Regelungen eines Versicherungstarifs der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherungen für intransparent.

(Foto: IMAGO/VectorFusionArt)

Die Zahl der Versicherungen mit sogenannten Telematik-Tarifen, bei dem ein gesundheitsförderndes Verhalten der Versicherten zu geringeren Prämien führt, nimmt zu. Doch nicht immer ist das Belohnungssystem nachvollziehbar. Was der BGH moniert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Rabattsystem, mit dem ein Versicherer den gesunden Lebensstil seiner Kunden belohnt, teilweise beanstandet. In dem Urteil, das am Mittwoch verkündet wurde, ging es nicht um die generelle Unzulässigkeit eines Belohnungssystems. Beanstandet wurde vielmehr, dass der Versicherte nicht wisse, welches Gewicht ein gesundheitsbewusstes Verhalten auf die Tarifnachlässe habe. Die Klausel sei deshalb intransparent und unwirksam (AZ: IV ZR 437/22).

Weiter beanstandete der BGH, dass eine Nichtmeldung oder auch eine verspätete Meldung des Punktestatus des Versicherten zum Verlust des Prämiennachlasses führe. Die Klausel frage nicht danach, wer das Versäumnis zu verantworten habe. Auch wenn ein Organisationsverschulden des Versicherungsunternehmens vorliege, entfalle der Anspruch auf Tarifsenkung. Deshalb sei diese Klausel ebenfalls unwirksam, denn sie benachteilige den Versicherten unangemessen, so der für das Versicherungsrecht zuständige BGH-Senat.

BGH bestätigt Entscheidungen der Vorinstanzen

Mit dem Urteil hatte die Klage des Bundes der Versicherten Erfolg. Die Verbraucherorganisation klagte gegen Versicherungsbedingungen der Generali-Tochter Dialog. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog setzt voraus, dass man Mitglied im Gesundheitsprogramm der Generali ist. Versicherte, die regelmäßig Sport machen und zum Arzt gehen, erhalten dafür Punkte und erreichen, je nach Höhe, den Status Bronze, Silber, Gold oder Platin.

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Je nach Status führt das im Grundsatz zu geringeren Versicherungsprämien. Nach welchen Maßstäben sich der Tarif verringert, ist nach dem Urteil des BGH für Kunden aber nicht durchschaubar. Bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten die beiden Klauseln für unwirksam erklärt. Der BGH bestätigte jetzt diese Entscheidungen.

Die Zahl der Versicherungen mit sogenannten Telematik-Tarifen, bei dem ein bestimmtes Verhalten der Versicherten zu geringeren Prämien führt, nimmt zu. Auch KFZ-Versicherungen bieten Rabattsysteme für vorsichtige Fahrweise an. Es war das erste Mal, dass sich der BGH am Mittwoch mit solchen Tarifen befasste.

Quelle: ntv.de, awi/rts

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