Ratgeber

Rückzahlungen in Millionenhöhe Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig

Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen sind unwirksam, entscheidet der Bundesgerichtshof. Für die Geldinstitute könnte das Urteil sehr teuer werden.

Nach dem BGH-Urteil: Experten erwarten eine Eine Klagewelle gegen die Banken.

Nach dem BGH-Urteil: Experten erwarten eine Eine Klagewelle gegen die Banken.

(Foto: dpa)

Für Verbraucherkredite dürfen Banken grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)

Die beiden Urteile betreffen Zehntausende Bankkunden, die teils bis in die jüngste Zeit hinein beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags Bearbeitungsgebühren zwischen einem und vier Prozent bezahlen mussten. Rückforderungen können nach Angaben des Bankenrechtlers Wolfgang Benedikt-Jansen auch bei Kreditverträgen für den Kauf eines Autos gestellt werden. Über Verträge zu Baudarlehen oder Unternehmerdarlehen sei nicht entscheiden worden.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers sprach von einer Klageflut und "Tsunami, der über die Gerichte hereingebrochen" sei. Beim BGH seien mittlerweile etwa 100 zugelassene Revisionen anhängig. Dies sei aber nur "die Spitze des Eisbergs". Allein die Ombudsleute der Banken hätten für eine außergerichtliche Einigung "über 3000 Sachen vorliegen", dabei gehe es auch um viele vergleichsweise kleine Beträge von unter einhundert Euro, sagte Wiechers.

Für die Banken kommen dem Richter zufolge nun "gewaltige Beträge zusammen", wenn viele Verbraucher ihr Recht wahrnähmen und Bearbeitungsgebühren zurückforderten. In einem der beiden entschiedenen Fälle hatte die Postbank für einen Netto-Kredit von 40.000 Euro eine Bearbeitungsgebühr von immerhin 1200 Euro verlangt. Den Klägervertretern zufolge hat allein die Postbank mit solchen Gebühren innerhalb von drei Jahren knapp 200.000 Euro eingenommen.

Wie viele Gebühren die Banken insgesamt unzulässigerweise einkassiert haben, ist unklar. Von 2010 bis 2013 belief sich das Volumen der Konsumentenkredite nach Angaben der Bundesbank auf 175 bis 200 Millionen Euro im Jahr.

Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest bieten Betroffenen Musterbriefe an, um Gebühren zurückholen zu können. Die Rückforderungswelle könnte aber noch größere Ausmaße annehmen. Bislang hat der BGH noch nicht entschieden, ob womöglich die große Verjährungsfrist von zehn Jahren auf die Fälle angewandt werden muss. "Wir rechnen mit einem Urteil dazu noch in diesem Jahr", sagt Benedikt-Jansen.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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