Ratgeber

Echten Vater verschwiegen BGH: Zwangshaft für Mutter

Im Streit um Regressansprüche für unberechtigte Unterhaltszahlungen kann eine Mutter im Extremfall durch Zwangshaft zur Auskunft über den wahren Erzeuger ihres Kindes gezwungen werden. Das folgt aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der vermeintliche Vater eines heute 18-Jährigen hatte jahrelang Unterhalt für seinen angeblichen Nachwuchs gezahlt - zu Unrecht: Inzwischen steht rechtskräftig fest, dass er nicht der biologische Vater ist. Weil er sich das Geld beim wahren Erzeuger zurückholen will, verklagte er die hartnäckig schweigende Frau auf Nennung des Namens.

Das Landgericht Gera verurteilte die Mutter vor drei Jahren zur Auskunft über den Erzeuger ihres Sohnes und drohte ihr 1000 Euro Zwangsgeld, ersatzweise zehn Tage Haft an. Geld war bei der Frau allerdings nicht zu holen. Als sie schließlich die - rechtskräftige - Anfechtung der Vaterschaft wieder in Zweifel zog, verzichtete das Landgericht auf den Erlass eines Haftbefehls (Az: I ZB 87/06 - Beschluss vom 3. Juli 2008).


Frau muss mithelfen


Der BGH dagegen sieht die Voraussetzungen für eine Zwangshaft gegeben, weil damit ein rechtskräftiges Urteil vollstreckt werde. Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich vor einer Offenlegung des Intimlebens. In diesem Fall haben laut BGH jedoch die Interessen des falschen Vaters Vorrang, der beim wirklichen Erzeuger des Sohnes Regress für den jahrelang zu Unrecht gezahlten Unterhalt nehmen will. Die Frau, die den "Scheinvater" in diese Situation gebracht habe, müsse an der Beseitigung dieser Nachteile mitwirken. Das Landgericht muss nun abschließend prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Haft auch aktuell noch vorliegen.

Quelle: ntv.de

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