Kartellrechtliche Kontrolle BGH stärkt Gaskunden-Rechte
11.12.2008, 07:53 UhrDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gestärkt. Nach einem Beschluss der Karlsruher Richter müssen sich die Gasversorger eine kartellrechtliche Überprüfung gefallen lassen, weil sie eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Laut BGH-Entscheidung gibt es keinen einheitlichen Wärmemarkt. Der Gasmarkt sei isoliert zu betrachten, entschieden die Richter. Im konkreten Fall muss sich nun das Oberlandesgericht Celle erneut mit den erhöhten Gaspreisen der Stadtwerke Uelzen befassen. Die niedersächsische Landeskartellbehörde hatte in der Erhöhung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gesehen und eine Rückzahlung an die Kunden verlangt. (Az.: KVR 2/08)
Dagegen hatte sich der Gasversorger vor dem OLG noch erfolgreich gewehrt. Die Richter dort sahen keine marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke Uelzen, weil das Angebot des Versorgers nicht nur auf Gas begrenzt sei und er auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Energie im Wettbewerb mit anderen Anbietern stehe. Dem widersprach der BGH. Der Verbraucher könne seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen, argumentierte der Kartellsenat.
Verfahren zurückverwiesen
Er hob den Beschluss des OLG vom November 2007 auf und verwies das Verfahren zurück. Das niedersächsische Gericht muss sich nun die Preiserhöhungen genauer unter die Lupe nehmen. Wie andere Versorger auch hatten die Stadtwerke Uelzen ihre Preise seit Herbst 2005 mehrfach erhöht.
Laut Bundeskartellamt ist die kartellrechtliche Überprüfung von Gasversorgern Grundlage für zahlreiche Verfahren. Die Behörde hatte erst Anfang des Monats eine Einigung mit 29 führenden Gasversorgern erreicht, wonach Kunden rund 127 Millionen Euro zurückerstattet bekommen. Hintergrund waren Ermittlungen gegen 33 Unternehmen wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise. Diese beliefern rund 3,5 Millionen Kunden, was laut Bundeskartellamt etwa 35 Prozent der Gaskleinkunden und etwa ein Viertel der in Deutschland abgesetzten Gasmenge entspricht.
Der BGH hat sich bereits mehrfach mit den gestiegenen Gaspreisen beschäftigt. Nach einem Grundsatzurteil von 2007 können die Erhöhungen nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden. Erst vor wenigen Wochen hatte der BGH aber in einem Urteil auf die Möglichkeit der kartellrechtlichen Überprüfung hingewiesen.
Quelle: ntv.de