Ratgeber

Millionär für ein paar Stunden Bank muss Zinsen zurückzahlen

Was macht man, wenn einem die Bank versehentlich ein paar Millionen Euro gutschreibt? Am besten gar nichts, so jedenfalls die Erfahrung eines Kunden, dem genau das passiert ist. Weil er einen Teil des Geldes für ein paar Stunden auf ein anderes Konto gebucht hat, kassiert seine Bank 12.000 Euro Zinsen ein.

Das Landgericht Itzehoe hat eine Onlinebank zur Rückzahlung von rund 12.000 Euro Zinsen an einen Kunden verurteilt. Das Geldinstitut hatte den Mann aus Hessen vor einem Jahr für wenige Stunden zum Multimillionär gemacht. 200 Millionen Euro waren seinem Onlinekonto versehentlich gutgeschrieben worden.

Die Millionen war er schnell wieder los. Allerdings hatte der Mann noch in der Nacht kurz vor der Rückbuchung zehn Millionen Euro auf das Girokonto seiner Hausbank überwiesen. Die Onlinebank berechnete ihm für den ihr fehlenden Betrag 14,4 Prozent Zinsen - rund 12.000 Euro, die sie von seinem Konto einbehielt. Dieses Geld soll der Hesse jetzt samt Zinsen zurückbekommen, befand das Landgericht (Az 7O266/11).

Comdirect will weiter klagen

Ein Sprecher der Commerzbank-Tochter Comdirect kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, die Onlinebank werde gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Der kurzzeitige Multimillionär zeigte sich nach der Verhandlung zerknirscht: Ihn habe das "zweifelhafte Vergnügen", sich einen Tag als Multimillionär zu fühlen, nur Geld gekostet. "Besser wäre es gewesen, ich hätte damals gar nichts gemacht." Er wirft der Onlinebank vor, sie wolle auf seine Kosten "ordentlich Profit" machen. Er habe das Geld an einem Freitag keinen ganzen Tag auf seinem Privatkonto gehabt, trotzdem seien ihm Zinsen für das nachfolgende Wochenende berechnet worden.

Die Comdirect sieht das anders: Der Kläger habe drei Tage lang über die zehn Millionen Euro verfügt, sagte der Bank-Sprecher. "Menschen, die über Geld verfügen wollen, das ihnen nicht gehört, müssen dafür üblicherweise Zinsen bezahlen: Das geht uns allen so", sagte er. "Wir haben ganz normale und übliche Gepflogenheiten angewendet - es war nichts weiter als korrektes Verhalten."

Girokonten im Vergleich

Quelle: ntv.de, dpa

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