Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 117 Bau eines Wintergartens

Beim Planen eines Wintergartens sollten Hausbesitzer auch das Bauamt kontaktieren. Denn meist lege ein Bebauungsplan fest, wie dieser aussehen muss oder ob er überhaupt gebaut werden darf.

Auch der Wintergarten darf nicht die im Plan durch eine Strich-Punkt-Strich-Linie gekennzeichnete Baugrenze überschreiten. Gibt es im Plan keine entsprechende Vorschrift, gilt das "Nachbarrecht". Dieses sieht je nach Landesbauordnung einen Mindestabstand zur Grundstückgrenze von 2,5 oder 3 Metern vor.

Quelle: ntv.de

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