Studie Baubeschreibungen mangelhaft
02.05.2007, 08:25 UhrViele Bauherren lassen sich auf ungenaue und intransparente Vereinbarungen mit dem Bauunternehmen ein. Die Mehrzahl der der Bau- und Leistungsbeschreibungen muss mit "mangelhaft" bewertet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Bauherren-Schutzbund (BSB) und das Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken (IEMB) durchgeführt haben. Als Grundlage dienten die vom Bundesbauministerium veröffentlichten "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser".
Insgesamt kommt die Studie zu einem sehr unerfreulichen Ergebnis. Die Mehrzahl der 126 untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen erfüllt nicht die Mindestanforderungen. 69 Prozent sind mangelhaft, unvollständig oder beschreiben den Leistungsumfang nicht eindeutig. Weitere 30 Prozent sind zwar im Wesentlichen vollständig, beschreiben aber die Leistungen nicht ausreichend konkret. Nur ein Prozent entspricht durchgängig den Mindeststandards.
Bei Planung und Bauleitung entsprechen nur 43 Prozent der untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen den Mindestanforderungen, 23 Prozent weisen große Mängel auf - bei neun Prozent fehlt die Beschreibung der Architekten- und Ingenieurleistungen überhaupt.
Ausführungs- und Detailplanung seien in den meisten Fällen ebenso ein Fremdwort wie Baugrunduntersuchungen, mahnt der BSB an. Zu Objektangaben fehlen bei zwei Dritteln wesentliche Informationen. Besonders unzureichend ist der energetische und schallschutztechnische Mindeststandard ausgewiesen.
Keine Kostensicherheit
Die ungenügende oder mangelhafte Beschreibung der Erdarbeiten bei fast der Hälfte der Angebote bietet keine ausreichende Kostensicherheit. Im Vergleich zu anderen Gewerken schneiden zwar bei der durchgängigen Erfüllung der Mindestanforderungen die Rohbauarbeiten mit 36 Prozent und die Ausbauarbeiten mit 51 Prozent wesentlich besser ab.
Doch im Detail betrachtet wird die Abdichtungsart selten benannt, die Dimensionierung von Fundamenten und Bodenplatten zu unkonkret beschrieben und oft wird die Konstruktionsart des Daches ausgespart. Kritisch zu bewerten ist ebenso die unzureichende Beschreibung des Wandaufbaus, der Innen- und Außenwandoberflächen, der Fußbodenarbeiten, der Innentreppen, der Fenster und der Hauseingangstüren.
Unklarheiten bei Haustechnik
Die Haustechnik bleibt ebenfalls in hohem Maße unklar - bei 52 Prozent ist die Beschreibung der haustechnischen Anlagen mangelhaft, unvollständig und nicht eindeutig. Den Schwerpunkt bilden dabei Warmwasserversorgung und Heizung. Die Darstellung der Ausstattung erfüllt zwar bei einem Drittel insgesamt die Mindestanforderungen, aber bei fast 20 Prozent fehlen wesentliche Angaben oder die Information ist lückenhaft. Falls Außenanlagen zum Leistungsumfang gehören, muss bei 53 Prozent das Fehlen wesentlicher Angaben sowie Unvollständigkeit und Unkonkretheit kritisiert werden.
Der Test schätzt besonders kritisch ein, dass die Übergabe technischer Nachweise an die Bauherren bei den Abnahmen als Verpflichtung des Unternehmers weitgehend außer Acht gelassen wird. Bei den untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen machten 22 Prozent keine oder nur sehr vage Angaben zu technischen Nachweisen, 61 Prozent sind mangelhaft, unvollständig und zu allgemein. Vor allem fehlt die Verpflichtung zur Aushändigung des Energiebedarfsausweises, von Abnahme- und Prüfprotokollen, Garantieurkunden, Bestandszeichnungen sowie der Nachweis über die Unbedenklichkeit verwendeter Baustoffe und Materialien.
Quelle: ntv.de