Ratgeber

Vorsicht Rentenloch Bedrohte Frauen

Frauen arbeiten im Schnitt weniger als Männer, beziehen geringere Gehälter und sind mehr in Teilzeitarbeit beschäftigt. Zudem müssen sie sich um Familie und Kindererziehung kümmern. Deshalb hat die Mehrheit der Frauen deutlich weniger Rentenansprüche als Männer und das bei einer durchschnittlich höheren Lebenserwartung. Daher sollten sich gerade Frauen schon in jungen Jahren intensiv mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzten.

Im Schnitt erhalten Frauen nur 60 Prozent der Rente der Männer. Das entspricht in Westdeutschland einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von 598 Euro, Männer erhalten dagegen durchschnittlich 1074 Euro. In Ostdeutschland ist die Differenz wesentlich geringer. Dort können Frauen mit 748 Euro, Männer mit 862 Euro rechnen. Im Laufe der Zeit werden sich die Rentenbezüge zwar einander annähern, trotzdem sollten sich Frauen schon vor der Familienplanung mit den Möglichkeiten der Altersvorsorge auseinandersetzen. Dabei ist es zweitrangig, für welche der vielen Vorsorgeoptionen man sich entscheidet, wichtig ist allein, sich seiner persönlichen Situation entsprechend beraten zu lassen. Dabei sollte auch die spätere Besteuerung der Renten berücksichtigt werden.

Trügerische Ehe

Frauen, die in einer Ehe leben, sind zwar durch die Bezüge des Ehemannes mit versorgt und erhalten beim Tod desselben zusätzlich noch eine Witwenrente. Doch ob die Ehe bis zum Rentenalter hält, ist nicht sicher. Haben die Eheleute keine andere Regelung getroffen, heißt es dann gemäß des Versorgungsausgleiches: Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften sind zu teilen. Im Falle von zwei Verdienern werden die jeweiligen Anwartschaften verglichen und derjenige, der auf den höheren Wert kommt, muss die errechnete Differenz mit dem Ex-Partner teilen.

Dass Frauen beim Bezug von Renten klar im Nachteil sind, ist auch dem Gesetzgeber bewusst. Daher werden neuerdings die Kindererziehungszeiten dem Rentenanspruch zugeführt. Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht für alle Frauen - Beamte und Ärzte sind beispielsweise ausgeschlossen. Auch die unentgeltliche Pflege von Angehörigen kann, sofern sie 14 Stunden wöchentlich überschreitet, berücksichtigt werden.

Quelle: ntv.de

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