Ratgeber

Vertragsveränderungen Befristung aufgehoben



Aus der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages kann unbeabsichtigt ein neuer unbefristeter Vertrag entstehen. Darauf macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 7 AZR 31/05) entschieden. In dem Fall hatte ein Arbeitgeber die Verlängerung eines befristeten Vertrages zum Anlass genommen, den Vertrag zu verändern. So erhielt der Arbeitnehmer unter anderem neue Arbeitsaufgaben. Der Mitarbeiter war daraufhin der Ansicht, dass mit der Neugestaltung der alte Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, sondern ein neuer, unbefristeter zustande gekommen sei.

Das BAG gab ihm Recht: Zwar könne ein befristeter Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängert werden. Wenn er aber in Punkten wie Arbeitsaufgabe, Arbeitsort oder Vergütung geändert wird, handele es sich nicht um eine Vertragsverlängerung. Mit neuen Inhalten sei ein neuer, unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen