Betriebsrente Bei Insolvenz wird's eng
20.01.2009, 17:42 UhrArbeitnehmer können bei einer Firmenpleite Ansprüche aus ihrer betrieblichen Altersvorsorge verlieren. Während Betriebsrentner gut abgesichert sind, müssen noch im Berufsleben stehende Arbeitnehmer bei dem vom Arbeitgeber bezahlten Teil der Altersvorsorge mit Nachteilen rechnen, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Februar-Ausgabe. Wie stark es Arbeitnehmer treffen kann, hängt davon ab, wie schlecht es dem Unternehmen geht.
Eingefrorene Ansprüche
Leidet die Firma unter einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung, darf sie die Betriebsrente auf den vom Arbeitnehmer bislang erworbenen Anspruch einfrieren. Der Arbeitgeber zahlt also zeitlich begrenzt oder bis zum Renteneintritt nichts mehr in den Rententopf. Die Betriebsrente wird auf Basis des aktuellen Gehalts berechnet, statt nach dem höheren letzten Gehalt vor Rentenbeginn. Normalerweise steigt die Rente mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit. Um eine Pleite abzuwenden, dürfen Arbeitgeber im Ausnahmefall auch in die von ihnen finanzierte betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter eingreifen und etwa bereits erworbene Ansprüche kürzen. Derart tiefe Einschnitte werden in der Regel von Gerichten überprüft.
Wer selbst zahlt, muss nichts fürchten
Geht eine Firma in Insolvenz, steht der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) für die Betriebsrenten gerade. Er sichert sowohl laufende Renten als auch die bis zur Pleite erworbenen Ansprüche - vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist mindestens 30 Jahre alt und hat seit wenigstens fünf Jahren vom Arbeitgeber eine Zusage für eine Betriebsrente. Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrente per Gehaltsumwandlung selbst bezahlen, haben immer sofort einen Anspruch, der nicht verfallen kann. Sollte der Arbeitgeber plötzlich weniger oder gar keine Rente überweisen, rät Stiftung Warentest Arbeitnehmern, sich sofort an den PSV zu wenden.
Quelle: ntv.de