Im Schritttempo das Auto lädiert Bei schlechter Straße gibt's Schadenersatz
07.11.2013, 10:21 UhrWer stur mit 50 km/h über Buckelpisten brettert, die man vernünftigerweise nur mit Schrittgeschwindigkeit befährt, ist selbst Schuld, wenn das Auto Schaden nimmt. Doch es gibt Straßen, die selbst dem umsichtigsten Autofahrer zur Falle werden. Wann haftet die Kommune?
Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher oder Flickenteppiche aus Asphalt - gerade auf wenig befahrenen Nebenstraßen können Autofahrer kei ne besonders hohen Ansprüche an den Straßenbelag stellen und müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit anpassen. Wer jedoch trotz Schrittgeschwindigkeit nicht unbeschadet über die Straße kommt, kann die zuständige Kommune in Regress nehmen. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden (Az.: 10 O 1675/13).
Der Kläger war mit seinem Volvo V70 in einem kleinen Ort im Harz unterwegs, um dort jemanden zu besuchen. Sein Weg führte über eine kleine Kopfsteinpflasterstraße, die sonst hauptsächlich von Anwohnern genutzt wird. Weil der schlechte Zustand der Straße offensichtlich war, fuhr der Mann nur Schrittgeschwindigkeit. Doch das half ihm nicht: Das Auto blieb in der Mitte der Straße an einer Wölbung stecken. Dabei riss die Ölwanne auf, der Schaden belief sich auf knapp 1000 Euro.
Passierbar nur mit Trick
Das Geld wollte der Mann nun von der Gemeinde zurück haben, doch die weigerte sich, zu zahlen. Schließlich kämen die Anwohner auch ohne Schäden über die Straße. Diese allerdings kennen die tückische Wölbung und entgehen ihr, indem sie mit einer Seite den Bürgersteig befahren. Von einem Ortsfremden könne man diese Fahrweise nicht verlangen, fanden die Richter und verurteilten die Kommune zu Schadensersatz.
Selbst wenn eine Straße nur untergeordnete Bedeutung habe und hauptsächlich von den Anwohnern genutzt werde, müsse sie soweit instand gehalten werden, dass sie zumindest in Schrittgeschwindigkeit gefahrlos befahren werden könne. Wer ein tiefergelegtes Auto fährt, kann sich allerdings nicht darauf verlassen, dass alle Straßen nutzbar sind. Im Urteil ist nur von serienmäßigen PKW die Rede.
Quelle: ntv.de, ino