Ratgeber

Goldhase versus Bronzehase Beißt Lindt die Konkurrenz weg?

Einen Schokohasen in goldene Folie zu wickeln - auf die Idee sind schon einige Hersteller gekommen. Die Idee, das ganze als Marke anzumelden, hatte jedoch zuerst die Edel-Confiserie Lindt. Jetzt sollte der BGH entscheiden: Sind sich Lindts Goldhasen und die Schokokasen von Riegelein zu ähnlich?

Wirklich interessant ist doch nur, was unter der Hülle steckt.

Wirklich interessant ist doch nur, was unter der Hülle steckt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Endlosstreit um den Schoko-"Goldhasen" geht in die nächste Runde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das OLG zurückverwiesen. Schon zum zweiten Mal verhandelte das höchste deutsche Zivilgericht über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli (Az: I ZR 57/08). Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.

OLG sieht Unterschiede

Das OLG habe bei seiner Verhandlung zu wenige Feststellungen getroffen, auf die sich der BGH berufen könnte, monierte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesgerichtshof den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das Berufungsgericht befand danach - wie schon in der ersten Verhandlung - es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen. Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich außerdem deutlich in Form und Farbe, fand das OLG. Außerdem wickelt Lindt seinen Schokohäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.

Lindt sieht das naturgemäß anders und ging in die Revision. Seit dem Jahr 2000 sind die Schweizer Inhaber der Marke "Goldhase". Vom seinem deutschen Konkurrenten verlangt der Premium-Hersteller nun Unterlassung und Schadensersatz. Die Anwältin der Schweizer betonte nochmals, wie wichtig Form und Farbe für eine Marke seien. Das OLG hatte den Riegelein-Hasen als "eher bronzeähnlich" gesehen. Dem widersprach die Anwältin: "Die Gegenseite hat ihren Hasen auch immer als Goldhasen bezeichnet. Warum sollte sie das tun, wenn er bronzefarben ist?"

Wiedererkennungswert wie Nutella

Der Riegelein-Anwalt hielt dagegen: Nicht allein Farbe und Form seien für Verbraucher wichtig, um eine Marke zu erkennen. Auch die anderen Merkmale des Lindt-Hasen wie das rote Bändchen und die Glocke spielten eine große Rolle für den Wiedererkennungswert des Schweizer Häschens. "Das Produkt an sich hat wegen der massiven Werbung hohe Bekanntheit, genauso wie etwa Nutella", selbst wenn man alle Etiketten entferne, sagte er. Er machte außerdem nochmals auf Wettbewerbsfragen aufmerksam: Seit 50 Jahren werde der Hase von Riegelein in dieser Form produziert. Erst seit 2000 sei die Marke von Lindt angemeldet. "Der Wettbewerber versucht damit, alle Konkurrenten vom Markt zu drängen."

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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