Klagefreudiger Spediteur scheitert Bereicherung statt Anlegerschutz
26.01.2009, 18:01 UhrDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem Urteil die Rechte sogenannter Berufskläger beschränkt, die durch Klagen gegen Großkonzerne Geld verdienen wollen. Unternehmen können von Aktionären Schadensersatz verlangen, wenn die Anteilseigener mit unberechtigten Klagen Beschlüsse von Konzernhauptversammlungen anfechten, teilte das OLG mit. Die Richter wiesen damit eine Klage des als streitbar bekannten früheren Berliner Speditionsunternehmers Klaus Zapf zurück. Zapf war in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Klagen gegen Aktiengesellschaften aufgefallen. (Az. 5 U 183/07)
Blockade mit zwölf Aktien
Zapf hielt den Angaben zufolge zum Zeitpunkt seiner Klage insgesamt 47 Aktien des Immobilienunternehmens Real Estate International Investment (REII) zu einem Börsenwert von zwölf Euro. Im Mai 2007 widersprach er auf einer Aktionärsversammlung der REII einer Kapitalerhöhung, mit der sich der Konzern über die Ausgabe neuer Aktien Geld von Anlegern besorgen wollte, und reichte eine Anfechtungsklage ein. Der Konzern klagte zurück und forderte vom Gericht, eine Schadensersatzpflicht Zapfs festzustellen, weil es sich kein frisches Geld besorgen konnte.
Das Gericht wies die Berufung Zapfs und dessen Anfechtungsklage zurück. Das Verhalten des Klägers sei "sittenwidrig", die Anfechtungsklage "missbräuchlich" gewesen. Der Unternehmer habe die Klage "allein mit dem Ziel geführt, die Aktiengesellschaft in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die der Kläger keinen Anspruch hatte". Es sei ihm lediglich darum gegangen, Bezugsrechte für neue Aktien des Konzerns zu erhalten.
Kein Robin Hood der Kleinaktionäre
Die Anfechtungsklage sei lediglich der Versuch gewesen, auf den Konzern "Druck auszuüben", teilte das OLG mit. Dies sei jedoch nicht gelungen. Die Argumente Zapfs, mit seiner Klage die Rechte von Kleinaktionären des Unternehmens zu stärken, seien "vorgeschoben". Zapf habe zwischen 2005 und 2007 insgesamt 15 aktienrechtliche Verfahren betrieben. Elf davon seien durch Vergleich beendet worden. Die Zahl der Verfahren weise darauf hin, "dass der Kläger planmäßige Einkünfte aus aktienrechtlichen Anfechtungsklagen" beziehe, teilte das OLG mit.
Quelle: ntv.de