Ratgeber

Forderung nach Schweigegeld Betriebsprüfer riskiert Rauswurf

Wer Schweigegeld fordert, ist bestechlich.

Wer Schweigegeld fordert, ist bestechlich.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer als Betriebsprüfer Schweigegeld fordert, riskiert seinen Rauswurf. Denn nach einem heute bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz rechtfertigt ein solches Verhalten die fristlose Kündigung (Az.: 10 Sa 456/10). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Betriebsprüfers ab. Nach Angaben eines Autohändlers hatte ihm der Kläger angeboten, einen Prüfbericht zu schönen, wenn er dafür 15.000 Euro Schweigegeld bekomme. Der Betriebsprüfer war für einen Autohersteller tätig.

Der Händler wandte sich jedoch an den Hersteller, der den Kläger daraufhin fristlos rauswarf. Der Gekündigte bestritt den Vorwurf. Gleichwohl wertete das LAG die Reaktion des Automobilherstellers als rechtmäßig. Der Betriebsprüfer habe mit seiner Forderung zu erkennen gegeben, dass er bestechlich sei. Ein bestechlicher Mitarbeiter handle den Interessen des Arbeitgebers zuwider. Daher sei in diesen Fällen ein Rauswurf nicht erst bei Nachweis der Tat, sondern vielmehr schon bei entsprechend begründetem Verdacht vertretbar.

Quelle: ntv.de, dpa

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