Gift im Trinkwasser Bleirohre haben ausgedient
02.12.2013, 10:36 UhrLeitungen aus Blei vergiften noch immer in tausenden Haushalten das Trinkwasser. Seit dem 01. Dezember ist der erlaubte Grenzwert auf 10 Mikrogramm je Liter gesunken. Mieter wie Vermieter müssen nun aktiv werden.

Ob Blei im Trinkwasser ist, kann man nicht sehen. Befinden sich jedoch noch Bleirohre im Haus, erkennt man sie an einem dumpfen Klang.
(Foto: dpa)
Die Zeiten von Bleiverunreinigungen im Trinkwasser sind ab Sonntag endgültig vorbei. Am 1. Dezember tritt ein verschärfter Grenzwert in Kraft, der faktisch auf e in Total-Verbot von Bleirohren in Wohngebäuden hinausläuft. Die Besitzer müssen dafür sorgen, dass diese notfalls ausgetauscht werden, um Bewohner zu schützen.
Worum geht es bei der Bleifrage genau?
Blei ist ein Blut- und Nervengift, das insbesondere für Kinder gefährlich sein kann. Der Gesetzgeber hat deshalb 2001 die Trinkwasserverordnung verschärft und strikte Grenzwerte erlassen, die allerdings nur stufenweise in Kraft traten. Am 1. Dezember wird die finale Phase erreicht: Ein Liter Wasser darf nur noch 0,01 Milligramm Blei enthalten. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge ist der Wert so niedrig, dass er mit Bleileitungen nicht mehr einzuhalten ist. Er kommt also einem Verbot gleich.
Was sind die Konsequenzen für Vermieter und Mieter?
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Blei-Grenzwert eingehalten wird und alte Rohre notfalls austauschen. Ab dem 1. Dezember gilt für sie zudem eine Informationspflicht: Sollten in einem Wohnhaus noch Bleirohre vorhanden sein, müssen sie ab Sonntag ihre Mieter darüber per Brief oder Aushang unterrichten - auch wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten sein sollte.
Bleibt ein Vermieter untätig, wird die Angelegenheit ein Fall für das Gesundheitsamt. Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung sind kein Kavaliersdelikt. Das Amt kann die Sanierung anordnen sowie Bußgelder verhängen. In letzter Konsequenz kann sich ein Vermieter sogar strafbar machen. Aufschluss über Bleibelastungen im Trinkwasser bieten notfalls Expertenanalysen, die von den Wasserversorgungsbetrieben oft für etwa 20 Euro angeboten werden. Bei weiteren Fragen wie Mietminderungen helfen Anwälte oder der Mieterschutzbund.
Muss der Vermieter die alten Bleirohre austauschen, kann er die Kosten dafür nicht auf die Mieter abwälzen. Die neuen Leistungen gelten als Sanierungsmaßnahme und nicht als Modernisierung.
Wie verbreitet ist das Problem mit den Bleirohren?
Bleirohre werden in Deutschland eigentlich schon lange nicht mehr für Trinkwasserleitungen verwendet. Das gilt vor allem in Süddeutschland, wo nach Angaben des Gesundheitsministeriums schon seit rund 100 Jahren auf sie verzichtet wird. In anderen Regionen wurden Bleirohre aber teils noch bis in die 70er Jahren hinein verbaut. Zudem können auch andere Materialien wie Kupferlegierungen oder verzinktes Eisen kleinere Bleimengen abgeben und müssen eventuell auch ersetzt werden.
Quelle: ntv.de, awi/AFP