Steuerberater nicht voll absetzbar Bundesfinanzhof bestätigt Gesetz
14.04.2010, 13:59 UhrViele glauben, nicht in der Lage zu sein, die Steuererklärung ohne Hilfe zu bewältigen. Das ist unbegründet, urteilt der Bundesfinanzhof. Das Ausfüllen der Formulare sei auch alleine zu bewältigen.

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Die Kosten für einen Steuerberater können nicht mehr voll von der Steuer abgesetzt werden. Diese seit 2006 geltende Neuregelung ist rechtmäßig. Das hat der Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden. Das Ausfüllen der Formulare sei zwar nicht leicht, aber durchaus ohne fremde Hilfe möglich, urteilten die Richter (Az: X R 10/08).
Früher wurden die Kosten für einen Steuerberater als Sonderausgaben komplett vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Seit 2006 gilt dies nur noch, soweit es um die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens geht. Insbesondere Freiberufler nehmen hierfür häufig die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch; für Arbeitnehmer ist beispielsweise die Berechnung von Dienstreise-Kosten oder einer doppelten Haushaltsführung weiter abzugsfähig. Das Ausfüllen des so genannten Mantelbogens der Steuererklärung dagegen ist nun Privatsache.
Die Mehrheit schafft es alleine
Im Streitfall hatte eine Arbeitnehmerin und private Vermieterin aus Niedersachsen ihre Steuererklärung 2006 von einem Steuerberater erstellen lassen. Die Kosten von 95 Euro kann sie steuerlich jedoch nicht mehr geltend machen, urteilte der BFH. Die Neuregelung sei gültig; auch verfassungsrechtlich sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen, den Abzug privater Steuerberatungskosten weiter zuzulassen.
Zur Begründung erklärte der BFH, nur "zwangsläufige Privatausgaben", müssten von der Steuer verschont bleiben. Die Steuergesetzte verlangten aber "nichts Unmögliches", und im Zweifel seien die Finanzämter zur Beratung verpflichtet. "Das Ausfüllen von Steuererklärungsvordrucken kann sicherlich einen erheblichen Aufwand verursachen. Diese Last ist aber - wie auch andere Pflichten, etwa die Wehrpflicht - im demokratischen Gemeinwesen 'entschädigungslos' hinzunehmen", heißt es in den schriftlichen Urteilsgründen. Die große Mehrheit der Steuerpflichtigen tue dies auch und fülle die Formulare ohne Hilfe eines Steuerberaters selber aus.
Quelle: ntv.de, AFP