Ratgeber

Sechs Jahre passiert nichts Bundesfinanzhof rügt lahmes Gericht

Kommt ein Verfahren nicht in die Gänge, können sich Prozessbeteiligte seit 2011 wehren und gegen das entsprechende Gericht klagen. Nun ebtscheidet erstmals der Bundesfinanzhof über einen entsprechendem Fall.

Seit 2011 können Prozessbeteiligte Justizia Beine machen.

Seit 2011 können Prozessbeteiligte Justizia Beine machen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Doch seit Ende 2011 können die Beteiligten gegen Gerichte vorgehen, wenn sich ein Prozess allzu sehr in die Länge zieht. Nun hat das Finanzgericht Berlin- Brandenburg eine Rüge vom Bundesfinanzhof kassiert, weil es nach sechs Jahren noch immer keine Entscheidung in einem einfachen Erbstreit gefällt hatte. Es ist die erste Sachentscheidung des obersten Steuergerichts auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen.

Ende Januar 2006 hatte ein Mann beim Finanzgericht wegen einer Nachlassverbindlichkeit Klage eingereicht. Fünfeinhalb Jahre lang sei das Finanzgericht daraufhin "weitgehend untätig" geblieben, stellte der BFH fest. Außer einer Aktenanforderung und einer kurzen Anrage an den Kläger habe es keinerlei Bewegung gegeben.

Eine Entschädigung für die unangemessen lange Verfahrensdauer bekommt der Kläger nun aber trotzdem nicht: Seine ursprüngliche Klage sei von Vornherein erkennbar unbegründet gewesen, die Verzögerung sei deshalb "nicht von besonderer Bedeutung". Dies rechtfertigt es, statt der begehrten Geldentschädigung "Wiedergutmachung im Wege einer entsprechenden feststellenden Entscheidung zu leisten", so der BFH.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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