Abofallen vor dem Aus "Button-Lösung" wird Gesetz
24.08.2011, 15:19 Uhr
Ein neues Gesetz könnte Einkaufsbummel im Internet bald sicherer machen.
Ob Software, Horoskope oder Kochrezepte - vieles, was im Netz auf den ersten Blick gratis erscheint, entpuppt sich im Nachhinein als kostenpflichtig. Auch wenn solche Verträge rechtlich auf tönernen Füßen stehen, haben Verbraucher bislang wenig gegen Abzock-Firmen in der Hand. Das wird nun anders.
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen und unerwünschten Vertragsabschlüssen im Internet geschützt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen dazu, Verbraucher bei Einkäufen im Internet "unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich" auf Vertragsinformationen wie "Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung" hinzuweisen.
Vor Vertragsabschluss muss ein Button angeklickt werden, der deutlich macht, dass man den Gesamtpreis akzeptiert und kostenpflichtige Ware nun verbindlich bestellen möchte. Erst nach dieser Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden. Durch die verschärften Vorschriften sollen verdeckte Kostenfallen unterbunden werden.
"Mit der Button-Lösung können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Mit der Lösung hätten unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken. Jetzt muss der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur "Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Ein Klick auf ein Werbebanner kann genügen, um Betrügern Tür und Tor zu öffen.
(Foto: ASSOCIATED PRESS)
Die SPD betonte, der Kostenschutz komme Jahre zu spät. Einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf der SPD habe die Koalition noch 2010 abgelehnt, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Seitdem seien den Verbrauchern nach Schätzungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden. Zudem gingen pro Monat rund 22.000 Beschwerden von Verbrauchern ein. Das Sozialforschungsinstitut Infas schätzt, dass bisher etwa 5,4 Millionen Deutsche in eine Abo-Fallle im Internet getappt seien. Das entspricht einem Anteil von 11 Prozent aller Internetnutzer.
Smartphones bleiben angreifbar
In einer Pressemitteilung begrüßt der vzbv, dass nun endlich "Schlupflöcher für Internetabzocke" konsequent geschlossen würden. Ebenfalls positiv bewerten die Verbraucherschützer, dass im Zweifel die Unternehmen beweisen müssten, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte per Pressemitteilung: "Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen."
Der vzbv warnt indes vor Smartphones als weiterem Angriffspunkt für Internetabzocker. So könnten Betrüger beispielsweise an die IP-Adresse eines Smartphone-Besitzers gelangen, wenn dieser auf ein Werbebanner klicke. Hier drohe die Gefahr, dass über die Mobilfunkrechnung Beträge für fiktive Dienstleistungen vom Konto des Kunden abgezogen werden könnten.
Nach Meinung des vzbv könnte der Gesetzgeber auch dieses Schlupfloch leicht schließen. Hierzu müssten die Nutzer die Möglichkeit bekommen, den Einzug von Forderungen Dritter über ihre Telefonrechnung ausdrücklich zu untersagen. Das ist bisher erst bei zwei Mobilfunkanbietern möglich.
Quelle: ntv.de, dpa