Ratgeber

Fristlos oder ordentlich Chef beleidigt - Kündigung

Die Beleidigung eines Vorgesetzten rechtfertigt grundsätzlich eine ordentliche Kündigung.

Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Nach Ansicht des Gerichts kann sich der Mitarbeiter nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Daher komme in diesen Fällen in der Regel sogar eine fristlose Kündigung in Frage. Allenfalls in Einzelfällen, etwa wegen einer langen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters, sei eine fristlose Kündigung unter Umständen sozial nicht gerechtfertigt (AZ: 10 Sa 991/05).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer 61-jährigen Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte, wie auch weitere Kollegen, seit längerer Zeit Probleme mit ihrem Arbeitgeber. In einem privaten Gespräch bezichtigte sie den Geschäftsführer gegenüber anderen der Lüge. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos.

Das Gericht befand nun, der Arbeitgeber habe mit der fristlosen Kündigung überreagiert, allerdings sei eine ordentliche Kündigung durchaus berechtigt. Er müsse es nicht hinnehmen, wenn führende Mitarbeiter in grober Weise beleidigt würden. Der Vorwurf der Lüge sei regelmäßig eine grobe Beleidigung. Die Tatsache, dass die Klägerin bereits 61 Jahre war und dem Betrieb 21 Jahre angehörte, maß das Gericht nur im Zusammenhang mit der Unzulässigkeit der fristlosen Kündigung Bedeutung bei.

Quelle: ntv.de

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