Keine Zustimmung erforderlich Chef darf Mitarbeiter umsetzen
07.05.2010, 13:25 Uhr
(Foto: dpa)
Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens auch ohne dessen Zustimmung umsetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Arbeitsplatz im Arbeitsvertrag genau festgelegt sei (Az.: 7 Sa 538/09). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage der Mitarbeiterin einer Klinik ab.
Im Arbeitsvertrag der Frau stand, dass sie für unbestimmte Zeit in dem Krankenhaus beschäftigt wird. Ein konkreter Bereich war ihr nicht zugewiesen. Nachdem sie jahrelang in der Psychiatrie gearbeitet hatte, versetzte sie ihr Arbeitgeber auf eine neue Stelle. Dagegen wehrte sich die Klägerin.
Nach Meinung der LAG-Richter darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter zwar nicht willkürlich umsetzen, sondern muss die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigen. Die Klägerin habe in diesem Fall jedoch nichts vorgetragen, was für ein willkürliches Vorgehen des Arbeitgebers spräche.
Quelle: ntv.de, dpa