Ansturm auf die Standesämter Danach gleich das Formale regeln
10.11.2011, 07:53 UhrAm 11.11.2011 stürmen nicht nur die Narren die Rathäuser, sondern auch die Heiratswilligen die Standesämter. Damit nach den Hochzeitsglocken nicht eines Tages auch die Alarmglocken läuten, lohnt es sich frühzeitig zu schauen, was sich durch die Ehe etwa bei Versicherungen ändert und wie Partner sich für den Ernstfall gegenseitig absichern können.
Bei ihren Lebensversicherungen sollten sich Paare spätestens mit der Hochzeit gegenseitig absichern und den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen, empfiehlt der Bund der Versicherten. Geld lässt sich sparen, wenn Braut und Bräutigam eine Privathaftpflichtversicherung haben: Dann kann das Brautpaar den jüngeren Vertrag wegen Eheschließung kündigen - es sei denn, es handelt sich um eine Single-Versicherung. Auch bei der Hausratversicherung sind zwei Policen überflüssig und sollten durch eine gemeinsame ersetzt werden.
Bei Rechtsschutzversicherungen gilt ein Kündigungsrecht für Ehepaare, die diejenige mit geringerem Umfang kündigen und eine gemeinsame nutzen wollen. Schon für die Flitterwochen interessant ist die Frage, ob das frischgebackene Paar über eine Auslandsreiseversicherung verfügt. Bei einer Namensänderung mit der Hochzeit müssen die Versicherungspolicen entsprechend korrigiert werden.
Steuern
Ein Steuer-Check empfiehlt sich ebenfalls, weil Ehepaare gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden können. Verheiratete Paare können damit gegenüber unverheirateten je nach Höhe ihres Einkommens erheblich Steuern sparen - vor allem, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.
Konten
Bei der Kontoführung sollten die Partner schon jetzt an mögliche Krisen denken - etwa an den Tod eines Partners oder eine Scheidung. Bei zwei berufstätigen Ehepartnern empfiehlt sich, dass jeder sein eigenes Gehaltskonto weiterführt und es für Miete, Einkäufe und Urlaub ein gemeinsames Haushaltskonto gibt. Das Finanzamt unterstellt nämlich bei Gemeinschaftskonten immer, dass jedem Partner die Hälfte gehört - es ist schwierig nachzuweisen, wem nun tatsächlich welcher Anteil gehört.
Altersvorsorge
Auch die Altersvorsorge sollten Frischverheiratete nicht aus dem Blick verlieren. Mit einem Kassensturz lassen sich die derzeitigen Fixkosten ermitteln. So kann ein Paar etwa den Bedarf für die Rentenzeit abschätzen. Wichtig ist auch der Blick in die jährliche Renteninformation, denn von der Rente hängen auch die Hinterbliebenenrenten ab. Ehepaare sollten zudem klären, ob es Ansprüche auf Betriebsrenten gibt. Bei der Planung nicht vergessen werden dürfen Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben, die das Einkommen im Alter verringern. "Finanztest" empfiehlt, hierfür ungefähr 15 bis 30 Prozent Abzug einzurechnen.
Quelle: ntv.de, AFP