Ratgeber

Mieter mit Schizophrenie Darf man Kranken kündigen?

Kranke Menschen brauchen besondere Unterstützung. Doch wie weit geht dieser besondere Schutz? Muss eine ganze Hausgemeinschaft damit leben, dass ein psychisch kranker Nachbar sie terrorisiert? Das Landgericht Heidelberg hatte über die Grenzen der Toleranz zu entscheiden.

Bei permanentem Hausfriedensbruch droht der Rauswurf.

Bei permanentem Hausfriedensbruch droht der Rauswurf.

(Foto: dpa)

Einen Mieter, der permanent lärmt und randaliert, darf man irgendwann vor die Tür setzen. Schwierig wird das, wenn der Störenfried nachweislich psychisch krank ist. Nach einer sorgfältigen Interessenabwägung kann aber auch hier letztlich die Kündigung ausgesprochen werden, wie das Landgericht Heidelberg entschied (Az. 5 S 119/10).

Im verhandelten Fall machte der Mieter, der schon mehrfach wegen Schizophrenie in stationärer Behandlung war, den Nachbarn das Leben zur Hölle: Er warf mit Gegenständen und hämmerte vor allem nachts gegen die Türen und Wände der Mitbewohner. Auch von der mehrfach herbeigerufenen Polizei konnte er nicht zur Räson gebracht werden.

Gemeinwesen ist gefordert

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Vorfall, bei dem der Kranke schreiend auf eine Maklerin und ihre Mietinteressentin zustürzte, die das Haus besichtigen wollten. Die beiden Frauen flüchteten sich in den Fahrstuhl und verständigten über den dortigen Notruf die Polizei. Die daraufhin folgende Räumungsklage war berechtigt, wie die Heidelberger Richter feststellten. "Der Betroffene ist auf Grund seiner psychischen Erkrankung zwar schützens- und unterstützenswert - doch das ist Sache des staatlichen Gemeinwesens", erklärt Rechtsanwalt Bernd Beder von der deutschen Anwaltshotline.

Die aus der Erkrankung resultierenden Probleme dürften nicht zu Lasten Einzelner wie der Wohnungsnachbarn und des Vermieters gelöst werden. Schließlich hätten einige der sich inzwischen erheblich bedroht fühlenden Bewohner bereits ihre Miete gemindert und andere sogar die fristlose Kündigung erklärt. Bei ständigen Hausfriedensstörungen kann ein Mietverhältnis jederzeit außerordentlich gekündigt werden, unabhängig vom Verschulden.

Quelle: ntv.de, ino

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