Sachzuwendungen für den Arbeitnehmer Das Tablet des Chefs ist steuerbegünstigt
11.10.2013, 16:02 UhrManche Arbeitnehmer nutzen dienstliche Notebooks und Tablets auch privat. Diese Sachzuwendungen sind steuerbegünstigt. Das teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine mit.
Sachzuwendungen des Arbeitgebers sind in der Regel steuerbegünstigt. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. So können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zu m Beispiel Laptops oder Computer zur privaten Nutzung überlassen. Der Warenwert wird in diesem Fall mit pauschal 25 Prozent versteuert. Diese Abgabe kann der Arbeitgeber komplett übernehmen.
Seit 2013 gilt die Regelung für alle Datenverarbeitungsgeräte. Das heißt: Auch Tablet-Computer können steuerbegünstigt überlassen werden. Für Betriebe mit wenig Spielraum für Lohnerhöhungen kann eine solche Sachzuwendung eine Alternative sein. Der Arbeitgeber spart zusätzlich bei seinen Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung.
Als weiterer Vorteil ist zu bedenken, dass der Arbeitgeber - gegen den pauschalen Steuersatz - ebenfalls die Kosten für den Internetzugang des Datenverarbeitungsgeräts übernehmen kann. Dies ist sogar ohne konkreten Einzelnachweis im Rahmen eines Barzuschusses möglich, wenn die monatlichen Kosten unter 50 Euro bleiben. Dabei kann es sich um Kosten für die Grundgebühr und für die laufende Nutzung handeln.
Gänzlich steuerfrei ist es hingegen, Mitarbeitern berufstypische Arbeitsbekleidung unentgeltlich zu überlassen. Allerdings darf der Angestellte diese nicht privat tragen. Denn dann liegt eine steuerpflichtige Sachleistung vor. Eine Weiterbildung, die überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt, gelte ebenfalls als nicht zu versteuernde Sachleistung.
Arbeitnehmer können auch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie (teilweise) statt einer außertariflichen Lohnerhöhung Warengutscheine erhalten. Diese berechtigen zum Bezug einer bestimmten Sachleistung wie Benzin oder Bücher. Für Warengutscheine müssen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben abgeführt werden. Der Arbeitnehmer bekommt also den Bruttobetrag quasi netto ausgezahlt.
Quelle: ntv.de, awi/dpa