Ratgeber

Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Dezember

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Die Zulassung von Impfungen gegen Covid-19 für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren wird erwartet, die Deutsche Bahn ändert den Fahrplan und rezeptpflichtige Arzneimittel werden etwas teurer. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Deutsche Bahn ändert Fahrplan und Preise

Ab dem 12. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn ein neuer Fahrplan. Der Winter-Fahrplan ist bis zum 11. Juni 2022 gültig. Die Tickets werden im Fernverkehr mit dem neuen Fahrplan um durchschnittlich um 1,9 Prozent teurer. Fahrkarten zum Super-Sparpreis und Sparpreis soll es unverändert ab 17,90 Euro beziehungsweise 21,50 Euro geben. Der Flexpreis und die Preise für Streckenzeitkarten verteuern sich aber um durchschnittlich 2,9 Prozent an. Auch Bahncards werden 2,9 Prozent teurer.

Im Nahverkehr steigen die Preise um durchschnittlich 1,7 Prozent, Monats- und andere Zeitkarten sowie Einzeltickets ziehen um 1,9 Prozent an, so der Verbund der Regionalbahnen (TBNE). Persönliche Zeitkarten würden aber ab Dezember günstiger abgegeben als solche, die übertragbar sind. Laut TBNE sind zumindest im Nahverkehr nur rund ein Fünftel der Kunden von den höheren Ticketpreisen betroffen: 80 Prozent der Passagiere und damit auch die meisten Pendler nutzten Züge der Verkehrsverbünde gerade in den Metropolen, die eigene Preise machen. Die übrigen Regionalverkehre werden von der Deutschen Bahn, aber auch von Konkurrenten betrieben.

Als Grund für die Erhöhung nannten die Deutsche Bahn gestiegene Betriebskosten und die Corona-Krise, die insbesondere den Nahverkehr hart getroffen habe. Insgesamt liege die Erhöhung aber deutlich unter der Inflationsrate. Auch die Verkehrsverbünde würden im Vergleich ihre Tarife stärker anheben.

Abgesehen davon plant die Bahn weitere ICE-Sprinter-Züge einzusetzen, welche Großstädte schneller verbinden. Auch beinhaltet der Winterfahrplan neue Verbindungen ins Ausland, darunter auch Nachtzüge.

Impfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren gegen Covid-19 erwartet

Die Ständige Impfkommission will ihre Empfehlung zur Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren noch vor Jahresende abgeben. Die Europäische Arzneimittelagentur hatte vergangene Woche das Vakzin von Biontech für Kinder zugelassen. Ab 20. Dezember sollen 2,4 Millionen Impfdosen bereit stehen, sagte Noch-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In den Monaten danach sollen weitere Impfdosen folgen.

Mehr Privatsphäre im Internet

Am 1. Dezember tritt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Darin wurden Anpassungen umgesetzt, die aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie notwendig waren.

Das TTDSG soll den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können. Außerdem regelt das Gesetz, dass Websites immer erst die Einwilligung des Nutzers einholen müssen, um Cookies zu verwenden.

Mehr Rechte bei Internet- und Handyverträgen

Zum neuen Monat tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, welche unter anderem die Rechte von Kunden bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen stärken sollen. So ist etwa bei neuen Verträgen zwar weiterhin eine Laufzeit von 24 Monaten erlaubt, es darf aber keine automatische Verlängerung mehr geben, welche erst nach 12 Monaten wieder gekündigt werden kann. Wer nach den 24 Monaten weder einer Verlängerung zugestimmt noch gekündigt hat, kommt in Zukunft mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag.

Außerdem müssen wesentliche Vertragsdetails vor dem Abschluss in schriftlicher Form vorliegen und auch in dieser genehmigt werden. So soll verhindert werden, dass Kunden am Telefon Verträge und unerwartet teure Dienstleistungen untergeschoben bekommen, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Ebenfalls schriftlich müssen Kunden in Zukunft einmal im Jahr über den für sie optimalen Tarif benachrichtigt werden, damit sie nicht zu lange in teuren Alttarifen hängenbleiben. Eine weitere Neuerung ist der rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet. In Zukunft kann man die Zahlung an den Anbieter reduzieren, wenn dieser nicht die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit liefert.

Pfändungsschutz wird erhöht

Verschuldete Menschen bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. Schuldner haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Teil ihres Geldes auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu sichern, um so etwa Miete und Versicherungen weiter bezahlen zu können. Ab dem neuen Monat wird die Frist von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem auf drei Monate verlängert. Neu ist außerdem, dass der Pfändungsschutz auch bei Pfändungen für Gemeinschaftskonten gilt. Zudem werden die Pfändungsfreigrenzen jährlich angepasst. Bisher erfolgte die Anpassung der Freigrenzen an die Lebenshaltungskosten alle zwei Jahre.

Auf dem P-Konto ist prinzipiell ein Betrag von 1253 Euro pro Monat bei Einzelpersonen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Jeder Inhaber eines Zahlungskontos kann von seinem Geldinstitut verlangen, dieses in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

0180er-Servicenummern werden günstiger

Läuft etwas nicht wie gewollt, ist die Servicenummer des jeweiligen Dienstleisters meist eine gute Wahl. Allerdings ist die Nutzung auch teuer. So kostet ein Anruf aus dem Festnetz laut Bundesnetzagentur derzeit 9 Cent je Minute, aus den Mobilfunknetzen dagegen in aller Regel 42 Cent pro Minute. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, urteilte die Bundesnetzagentur bereits im Sommer. Zum 1. Dezember werden die Preise deshalb vereinheitlicht. Ein Anruf kostet dann noch zwischen 6 Cent pro Anruf und 20 Cent pro Minute, unabhängig davon, ob vom Handy oder Festnetz angerufen wird.

Rezeptpflichtige Arzneimittel 20 Cent teurer

Ab dem 15. Dezember werden Fertigarzneimittel 20 Cent (zuzüglich Mehrwertsteuer) teurer. Der Zuschlag soll direkt in pharmazeutische Dienstleistungen fließen. So werden davon beispielsweise Nacht- und Notdienste finanziert. Dies berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Quelle: ntv.de, awi

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