Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Februar
29.01.2021, 12:24 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Bereits in den letzten Tagen sind einige Änderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Doch es ändert sich noch mehr zum neuen Monat. Zum Beispiel bei der Steuererklärung, in der Pflege oder aber beim Online-Shopping. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Diese neuen Regelungen sind im Rahmen der Corona-Pandemie bereits in Kraft getreten
Homeoffice überall da, wo es möglich ist
Unternehmen müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Sie gilt befristet bis 15. März 2021.
Entlastung für berufstätige Eltern
Für das Jahr 2021 wird die Zahl der Tage verdoppelt, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.
Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht
Einreisende aus Risikogebieten müssen künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, Einreisende aus besonders betroffenen Gebieten schon vor Einreise. Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die am 14. Januar in Kraft getreten ist.
Weitere Änderungen
Steuererklärung 2019 kann später abgegeben werden
Wer seine Steuererklärung für 2019 mithilfe eines Steuerberater erstellen lässt, hat nun mehr Zeit. Die Abgabefrist wurde durch das Bundesfinanzministerium (BMF) verlängert - und zwar um ganze sechs Monate. Abgabetermin ist demnach nicht der 28. Februar, sondern erst der 31. August 2021. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann dies sowieso rückwirkend bis zu vier Jahre machen.
Außerdem werden nach der Mitteilung des BMF auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut Ministerium längstens bis zum 30. Juni 2021. Damit würden bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert.
Whatsapp verschiebt Änderung der Nutzungsbedingungen
Eigentlich hatte der Messenger-Dienst Whatsapp geplant, seine Nutzungsbedingungen ab dem 8. Februar zu ändern. Das Problem: Wer diesen als User nicht zustimmt, kann die App nicht weiter nutzen. Nach massiver Kritik und Nutzerabwanderung hat Whatsapp den Start der neuen Regeln nun kurzerhand um gut drei Monate nach hinten verschoben, auf den 15. Mai.
Neue Untergrenzen in der Pflege
Zu wenig Personal für zu viele Patienten: Damit das nicht mehr passiert, gelten ab dem 1. Februar neue Untergrenzen für Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern in der Inneren Medizin, Allgemeinen Chirurgie, Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) und der pädiatrischen Intensivmedizin. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise eine Pflegekraft in der Pädiatrie in der Tagesschicht nur maximal sechs Patienten versorgt. In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro Pflegekraft. In der Allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie dürfen es am Tag 10 Patienten und in der Nacht 20 Patienten pro Pflegekraft sein. Untergrenzen gab es bisher nur in der Intensivmedizin, Geriatrie (Altersmedizin), Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und der Herzchirurgie.
Mehr Sicherheit beim Online-Shopping mit Kreditkarte
Wer online einkauft und mit Kreditkarte zahlt, braucht künftig mehr Zeit, bekommt dafür aber auch mehr Sicherheit. Ab dem 15. Februar gilt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Waren, die mindestens 150 Euro kosten. Bisher kam diese nur für Waren ab 250 Euro zum Einsatz, ab Mitte März soll die Zwei-Faktor-Authentifizierung aber für alle Beträge gelten. Beim Online-Shopping reicht also künftig nicht mehr die dreistellige Prüfziffer von der Rückseite der Karte, sondern es muss beispielsweise ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) eingegeben werden.
Jahresvignette läuft ab
Auch wenn das Reisen gerade ziemlich eingeschränkt ist: Wer zwischen Deutschland und Österreich, Slowenien oder der Schweiz reist oder pendelt, benötigt zum 1. Februar eine neue Jahresvignette. Diese gelten nämlich nur noch bis zum 31. Januar. Wer keine neue hat und erwischt wird, muss zahlen -in Slowenien bis zu 500 Euro, in Österreich mindestens 120 Euro und in der Schweiz rund 180 Euro.
Quelle: ntv.de, awi