Ratgeber

Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im November

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Die Beschränkungen zwecks Eindämmung der Corona-Pandemie werden wieder deutlich verschärft. Aber immerhin wird der Berliner Flughafen BER endlich eröffnet. Zudem wird der Nutri-Score eingeführt. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Wieder strenge Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen

Ab dem 2. November werden gegen das Coronavirus unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Beschränkung von privaten Kontakten auf ein Minimum - also Treffen von höchstens zwei Hausständen. Maximal zehn Personen aus zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen. Dazu kommt folgender Passus aus dem Beschluss: "Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lager in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen".
  • Schließung von Restaurants, Kneipen, Clubs und Bars. Außer-Haus-Verkauf von Restaurants und Cafés bleibt erlaubt.
  • Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern, Opernhäusern, Kinos, Freizeitparks, Bordellen oder Fitnessstudios.
  • Untersagen von "Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern".
  • Schließung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Dienstleistungsbetrieben, in deren Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
  • Beschränkung von Übernachtungsangeboten, nur "notwendige und ausdrücklich nicht touristische" Übernachtungen erlaubt.
  • Bund und Länder fordern zudem Unternehmen "eindringlich" dazu auf, ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.

Weiter möglich beziehungsweise geöffnet sind:

  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien.
  • Friseursalons unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene.
  • Geschäfte des Einzelhandels unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen; außerdem mit nicht mehr als einem Kunden pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.
  • Schulen und Kindergärten. Angesichts der hohen Infektionszahlen sollen weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt werden.

Neue Quarantäne-Verordnung bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten

Ursprünglich sollten die Änderungen schon zum 15. Oktober in Kraft treten - jetzt sind sie für den 8. November geplant: Die neue Muster-Quarantäneverordnung für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten dient laut Bundesregierung als "gemeinsame Arbeitshilfe", die konkrete Umsetzung liegt aber bei den Bundesländern. Reisende sollten sich also über die jeweils geltenden Regeln informieren.

Laut der neuen Verordnung gilt:

  • Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne gehen. Zudem muss sich die Person beim Gesundheitsamt melden.
  • Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Coronavirus-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne. In jedem Fall ist das Gesundheitsamt über das Ergebnis zu informieren.
  • Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tage Symptome einer Covid-19-Erkrankung auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

Berliner Flughafen BER wird eröffnet - Tegel geschlossen

Nach neun Jahren Verspätung und sechs geplatzten Terminen soll bereits am 31.10. der Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt", kurz BER, eröffnet werden. Gefeiert wird aber nicht - zum einen wegen Corona, zum anderen wegen der jahrelangen Verzögerungen.

Am Nachmittag des 31.10. sollen demnach die ersten Maschinen von Lufthansa und Easyjet auf dem neuen BER in Berlin-Schönefeld landen. Der alte Flughafen Tegel wird am 8. November vom Netz genommen, Forschung und Gewerbe sollen dort den Platz einnehmen.

Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Zum neuen Monat tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken. Erreicht werden soll das durch effizientere Anlagen und baulichen Wärmeschutz.

Laut dem Onlineportal "infranken.de" sind bei einer Haussanierung zukünftig neben Vermietern und Verkäufern auch Makler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Sie müssen also bei der Immobilienanzeige sämtliche Informationen vorlegen. Zudem ist ein Beratungsgespräch Voraussetzung für eine Sanierung. Für Öl- und Kohleheizungen sind ab 2026 Einschränkungen geplant.

Nutri-Score wird eingeführt

Zum 1. November 2020 wird in Deutschland die Ernährungskennzeichnung Nutri-Score auf freiwilliger Basis eingeführt. Mithilfe der Nährwert-Ampel vom grünen A bis zum roten E sollen Verbraucher zukünftig auf den ersten Blick erkennen können, ob das entsprechende Lebensmittel zu einer gesunden Ernährung beiträgt oder eher nicht. Neben Zucker, Fett und Salz werden auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe in die Gesamtbewertung einbezogen.

Ob sie den Nutri-Score auf die Vorderseite ihrer Produkte drucken, bleibt allerdings den Herstellern überlassen. Unter anderem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherorganisation Foodwatch fordern deshalb eine EU-weit verpflichtende Einführung der Kennzeichnung. Frankreich, Spanien und Belgien haben die Verbraucher-Hilfe bereits eingeführt. Die Schweiz und die Niederlande haben zugestimmt, den freiwilligen Nutri-Score zu übernehmen.

Steuerklasse wechseln - Frist läuft

Seit Anfang 2020 können Ehepaare und Lebenspartner mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern und damit die für sie steuergünstigste Kombination wählen - vorher ging das nur einmal jährlich, wie der Verein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V." (VLH) erklärt. Wer allerdings möchte, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, muss sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft wäre.

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Kfz-Versicherung bis zum 30. November wechseln

Normalerweise laufen die Kfz-Versicherungen über ein Jahr. Anders als bei anderen Versicherern gibt es bei der Autoversicherung die Möglichkeit mit nur einem Monat Frist zum 30. November zu kündigen, also nicht mit drei Monaten, wie sonst üblich. Wer jetzt seine Kfz-Versicherung kündigt, kann zum 1. Januar des Folgejahres in eine günstigere Versicherung wechseln. Die Versicherungen locken Neukunden mit zum Teil deutlich günstigeren Policen, ohne dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen.

Feiertage im November

Nicht überall, aber zumindest in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen sich die Bürger über Allerheiligen am 1. November freuen. Denn hier ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag. Allerdings fällt der diesmal auf einen Sonntag. In Sachsen ist hingegen der Buß- und Bettag am 18. des Monats ein gesetzlicher Feiertag, und das ist wie immer ein Mittwoch.

Quelle: ntv.de, awi

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