Ratgeber

Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Oktober

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Die pauschale Reisewarnung für Nicht-EU-Länder entfällt, Personen, die aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen sich digital anmelden. Wer da lieber gleich zu Hause bleibt, darf aber wenigstens im Garten wieder richtig zulangen. Dies und anderes erwartet Verbraucher im Oktober.

Aufhebung pauschale Reisewarnung für Nicht-EU-Länder

Bis zum 30. September gilt noch die allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für nicht notwendige, touristische Reisen in rund 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums. Ab dem 1. Oktober soll diese dann ersetzt werden – durch individuelle Reise- und Sicherheitshinweise, die auf die Corona-Situation in den einzelnen Staaten zugeschnitten sind.

Digitale Anmeldung bei Einreise in Deutschland

Zeitgleich mit den neuen Quarantäneregeln ist laut Steve Alter für den 15. Oktober die Umstellung auf eine digitale Anmeldung für Personen, die aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreisen, geplant. Bisher müssen betroffene Reisende hierfür handschriftlich Aussteigekarten ausfüllen.

Wer seine Angaben in dem Portal eingibt, erhält laut der Deutschen Presse-Agentur eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle - etwa am Flughafen durch die Bundespolizei - vorzeigen soll. Gleichzeitig gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.

Heckenschnitt wieder erlaubt

Wer in seinem Garten Hand anlegen möchte und dazu Hecken, Sträucher und Bäume radikal beschneiden will, darf dies ab 1. Oktober wieder tun. Vom 1. März bis 30. September ist dies laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, zulässig sind in diesem Zeitraum nur "schonende Form- und Pflegeschnitte". Die gesetzliche Regelung soll den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren schützen.

Krankenkassen zahlen mehr für Zahnersatz

Zahnersatz mit Implantaten, Brücken oder Kronen geht oft ordentlich ins Geld. Ab sofort zahlen die gesetzlichen Krankenkassen aber wenigstens etwas mehr dazu: Die Festzuschüsse erhöhen sich für alle Patientinnen und Patienten von 50 auf 60 Prozent.

Können Versicherte mit ihrem Bonusheft belegen, dass sie regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen, steigt dieser Anteil sogar noch: Mit fünf Stempeln bekommt man zukünftig 70 Prozent (bisher 60 Prozent) erstattet; bei zehn Stempeln sind es sogar 75 Prozent (bisher 65 Prozent).

Quarantänepflicht nach Aufenthalt in Risikogebieten

Immer mehr Länder werden erneut als Corona-Risikogebiet eingestuft. Wer aus einem solchen zurück nach Deutschland kam, musste bisher lediglich einen negativen Corona-Test aus den letzten 48 Stunden vorlegen – beziehungsweise in Deutschland einen Test durchführen lassen und dann so lange in häuslicher Quarantäne bleiben, bis ein negatives Ergebnis vorliegt. Das soll sich laut Bundesregierung "möglichst ab dem 1. Oktober" ändern – laut aktuellen Aussagen von Steve Alter, Sprecher des Innenministeriums, ist jedoch der 15. Oktober wahrscheinlicher.

Gemäß den neuen Quarantäneregeln sollen sich Einreisende aus Risikogebieten in jedem Fall in häusliche Quarantäne begeben müssen, und zwar für mindestens fünf Tage. Erst dann kann die Zeit durch ein negatives Testergebnis abgekürzt werden. Der Test auf das Coronavirus ist in diesem Fall verpflichtend und innerhalb von zehn Tagen nach Einreise kostenlos.

Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den einzelnen Bundesländern erlassen. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt deshalb, sich auf den jeweiligen Websites darüber zu informieren, wie sie konkret umgesetzt wird.

Schneller aus den Schulden raus

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen zukünftig schneller der Insolvenz entkommen: Die Verfahrensdauer wird von sechs auf drei Jahre verkürzt. Die neue Regelung soll entgegen anderslautender Absichten der Bundesregierung wohl aber doch erst am 6. November verabschiedet werden. Sie soll dann aber rückwirkend zum 1. Oktober gelten und ist zunächst bis zum 30. Juni 2025 gültig.

Wie die Bundesregierung auf ihrer Website erklärt, sind die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger und die Begleichung von Verfahrenskosten dafür keine Voraussetzung mehr. Schuldner müssen jedoch nach wie vor vielen Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen, um von Restschulden befreit werden zu können – dazu gehört etwa, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich um diese zu bemühen.

Die Bundesregierung setzt mit der Neuerung eine EU-Richtlinie aus dem Juli 2019 um. Ursprünglich wollte sie sich damit bis 2022 Zeit lassen – als Erleichterung für Bürger, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Probleme geraten sind, erfolgt die Anpassung jetzt aber bereits deutlich früher.

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Samsung Pay startet in Deutschland

Kontaktloses Bezahlen boomt – nicht zuletzt aufgrund von Corona. Ab dem 28. Oktober gibt es in Deutschland dafür einen neuen Service: Samsung Pay. Der neue Dienst lasse sich mit nahezu jedem deutschen Bankkonto verknüpfen, wie Samsung-Manager Thorsten Böker erklärt. Dafür kooperiert der Smartphone-Hersteller nicht wie die Konkurrenten Apple Pay oder Google Pay mit mehreren Banken, sondern wickelt sämtliche Zahlungen über virtuelle Visa-Debitkarten der Solarisbank ab. Die Beträge werden dann durch die Solarisbank von den Bankkonten der Kunden abgebucht.

Zeitumstellung steht an

Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Herbst an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht vom Samstag, den 24. Oktober auf Sonntag, den 25. Oktober wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt - es wird also eine Stunde Zeit gewonnen - allerdings wird es nach der Umstellung abends auch eine Stunde früher dunkel.

Quelle: ntv.de, awi

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