Unterwegs mit dem Dienstwagen Das sollten Arbeitnehmer wissen
31.08.2014, 09:03 UhrEinen Dienstwagen bekommen nicht nur Mitarbeiter, die viele Kundentermine haben. In vielen Firmen ist das Auto auch ein indirekter Gehaltsbestandteil. Aber wann hat man eigentlich einen Anspruch? Und was darf man mit dem Dienstwagen eigentlich machen?
Statt ein eigenes Auto zu unterhalten, bekommt mancher von der Firma eins gestellt: Für viele ist das eine feine Sache. Doch damit stellen sich neue Fragen. Hier ko mmen die wichtigsten im Überblick:
Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Dienstwagen?
Grundsätzlich können Mitarbeiter einen Dienstwagen nur verlangen, wenn das im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung so festgelegt ist, sagt Nathalie Oberthür, die Fachanwältin für Arbeitsrecht ist. Steht dort nichts, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Bekommen alle Mitarbeiter ab einer bestimmten Position einen Dienstwagen und nur einer wird ausgeschlossen, ist das eine unzulässige Ungleichbehandlung. Sie müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen.
Wer fährt überhaupt einen Dienstwagen?
Wer es auf ein Auto von der Firma anlegt, sollte in die Bau-, Pharma- oder Konsumgüterbranche gehen. Dort sind Dienstautos am weitesten verbreitet, wie eine Untersuchung der Gehaltsdatenbank Personalmarkt zeigt. Kaum zu finden sind sie dagegen im Bereich Kultur und der öffentlichen Verwaltung. Wenig überraschend: Je höher das Gehalt ist, desto besser sind auch die Chancen auf ein Firmenfahrzeug. Am beliebtesten sind übrigens Modelle von VW, Audi und BMW.
Darf die Familie des Arbeitnehmers den Dienstwagen nutzen?
Hier kommt es ebenfalls darauf an, was im Dienstwagenüberlassungsvertrag vereinbart wurde, erläutert Oberthür. Wenn sich keine entsprechenden Klauseln finden, ist die Nutzung des Autos von Familienmitgliedern im Zweifel untersagt.
Darf man mit dem Dienstwagen in den Urlaub fahren?
Auch hier gibt es keine generelle Regelung, stattdessen entscheidet der Überlassungsvertrag. Manche Arbeitgeber beschränken die Nutzung auf Deutschland oder erlauben nur Fahrten in Länder, in denen es keine Versicherungsprobleme gibt. Üblich ist es außerdem, dass Tank- und Mautrechnungen für private Auslandstouren nicht über die Firma abgerechnet werden dürfen.
Wer haftet für Schäden?
Ob Mitarbeiter für eine Delle am Auto oder einen Totalschaden etwas bezahlen müssen, kommt auf den Grad des Verschuldens an. In den meisten Fällen ist das Auto vollkaskoversichert und die Versicherung des Arbeitgebers springt ein. Zu klären ist meist nur die Frage, ob Beschäftigte den Eigenanteil übernehmen müssen. In voller Höhe müssen sie das in der Regel nur, wenn sie das Auto vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt haben, etwa bei einer Trunkenheitsfahrt.
Wann müssen Mitarbeiter den Dienstwagen abgeben?
Grundsätzlich müssen Berufstätige ihr Auto an dem Tag zurückgeben, an dem ihr Arbeitsverhältnis endet. Auch hier sollte man einen Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung werfen. Wer vor Ende der Kündigungsfrist freigestellt wird, muss den Wagen meistens schon vorher abgeben.
Was müssen Beschäftigte beim Thema Steuer beachten?
Dienstwagen, müssen versteuert werden, wenn sie auch privat genutzt werden dürfen. Das Auto zählt dann als geldwerter Vorteil, für den Einkommensteuer fällig wird. Die Höhe des geldwerten Vorteils kann auf zwei Arten berechnet werden. Am einfachsten funktioniert die Ein-Prozent-Regelung. Dabei wird pauschal pro Monat ein Prozent des Listenneupreises versteuert. Wie alt das Auto ist, spielt dabei keine Rolle. Wer eher selten privat mit dem Auto unterwegs ist, fährt meistens mit dem Einzelnachweis besser. Dafür muss man ein Fahrtenbuch führen und sich die tatsächlichen Kfz-Kosten vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Daraus errechnet sich dann der individuelle Nutzungswert.
Können Mitarbeiter statt eines Autos ein Dienstfahrrad verlangen?
Arbeitsrechtlich spricht nichts dagegen, solange der Arbeitgeber einverstanden ist. Seit Ende 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Auch hier müssen Arbeitnehmer ein Prozent des Neupreises als geldwerten Vorteil versteuern. Die Sache lohnt sich besonders bei teuren Rädern, etwa E-Bikes, auch edle Sporträder lassen sich so von der Firma sponsern. Ob man sie tatsächlich für den Weg zur Arbeit nutzt, ist dabei übrigens unerheblich.
Quelle: ntv.de