Ratgeber

Zusatzbeitrag vermeiden Der Countdown läuft

Als Ende Januar die ersten Krankenkassen Zusatzbeiträge ankündigten, war das Gezeter groß. Nun laufen bei vielen Kassen die Fristen zur Sonderkündigung ab. Insbesondere Versicherte der DAK und der BKK advita müssen sich beeilen, wenn sie um den Zusatzbeitrag herumkommen wollen.

Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.

Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Gut sechs Wochen nachdem die ersten Krankenkassen Zusatzbeiträge angekündigt haben, läuft für die Versicherten der Countdown. Wer seine Kasse wegen des Zusatzbeitrags verlassen will, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – muss sich aber beeilen: Für die meisten Betroffenen läuft die Frist noch im März ab.

 

Hier die Termine, bis zu denen man kündigen kann:
-15. März bei DAK und BKK advita (jeweils 8 Euro Zusatzbeitrag)
- 20. März bei Deutsche BKK und BKK Phoenix (jeweils 8 Euro)
- 25. März bei BKK Westfalen Lippe (einkommensabhängig, bis 12 Euro)
- 31. März bei BKK Gesundheit (8 Euro)
- 6. April bei BKK für Heilberufe (1 Prozent des Monatseinkommens)
- 15. April bei KKH Allianz (8 Euro)

Zwei Monate Frist

Grundsätzlich ist die Kündigung solange möglich, bis der Zusatzbeitrag das erste Mal fällig wird. Das muss nicht der gleiche Termin sein, an dem der Beitrag das erste Mal erhoben wird. Denn den Kassen steht es frei, den Beitrag monatlich, quartalsmäßig oder jährlich einzuziehen. Eine Kasse kann also beispielsweise ab 1. Februar Beiträge verlangen, die aber erst am 1. Mai fällig werden. Wer dann bis zum 1. Mai vom Kündigungsrecht Gebrauch macht, muss nicht rückwirkend bezahlen. Mindestens mit einem Monat Vorlauf muss die Kasse auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, ansonsten verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.

 

Wie bei der regulären Kündigung gilt auch bei der Sonderkündigung eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. In dieser Zeit bleibt man auf jeden Fall vom Zusatzbeitrag verschont. Falls der Wechsel scheitert, ist die Kündigung hinfällig und man bleibt einfach bei der alten Kasse versichert, dann allerdings mit Zusatzbeitrag.

Kassen zahlen zurück

Eine neue Kasse zu finden, dürfte allerdings nicht allzu schwer sein: 70 Krankenkassen haben angekündigt, 2010 keinen Zusatzbeitrag zu erheben. Bei einigen wenigen gibt es sogar Beiträge zurück. So erstattet die HKK Krankenkasse ihren Mitgliedern in diesem Jahr garantiert 60 Euro. Den gleichen Betrag können Versicherte bei den BKK Alp plus erwarten. Die G+V BKK verspricht sogar sechs Euro Rückerstattung pro Monat, also 72 Euro im Jahr. Sie steht aber nur Beschäftigten in Baden-Württemberg offen.

 

Bei der Versicherungswahl sollte man aber nicht nur auf die Kosten schielen. Der Großteil des Leistungskatalogs ist zwar gleich, doch bei den freiwilligen Zusatzleistungen gibt es Unterschiede, die im Einzelfall entscheidend sein können.

 

Quelle: ntv.de

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