Ratgeber

Eigene Steuerlast verringern Der Trick der Top-Manager

Die Einkommen der Manager sind in aller Munde. Die teilweise unverschämt hohen Gehälter will Bundeswirtschaftsminister Michael Glos durch mehr Einfluss der Aktionäre eindämmen. DGB-Chef Michael Sommer wirft der Politik vor, widersinnig und verlogen zu sein und fordert die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 53 Prozent.

Doch Spitzengehalt bedeutet nicht unbedingt, dass auch ein Spitzensteuersatz fällig wird. Die Globalisierung macht es nämlich möglich, dass unsere Top-Manager hier in Deutschland ihr Einkommen nur teilweise versteuern müssen. Denn in der Regel verbringen die Damen und Herren in den Führungsetagen nur noch einen geringen Teil ihrer Arbeitszeit am Schreibtisch des Heimatlandes.

Tochterfirma im Ausland hilft

Führungskräfte, die viel im Ausland unterwegs sind, können kräftig Steuern sparen, indem sie nicht nur vom deutschen Mutterunternehmen in Deutschland, sondern auch per Arbeitsvertrag von den Tochterunternehmen im Ausland angestellt werden. Die Gehaltsteile, die die Tochterfirma im Ausland zahlt, muss auch im Ausland versteuert werden. Für Manager attraktiv sind dabei Länder wie die USA, Spanien, England oder auch die Schweiz, weil die Steuersätze und/oder Steuerprogressionen dort günstiger sind. Das ganze Konstrukt hat sogar einen Namen: Split Salaries.

Die Grundregel bei solchen Vereinbarungen ist, dass die Tochtergesellschaft das Gehalt gemessen an der Aufenthaltsdauer des Managers zahlt. Eine solche Vereinbarung gilt übrigens nicht nur für das fest vereinbarte Gehalt, sondern auch für alle variablen Bestandteile wie Boni oder Aktienoptionen. Allerdings schaut der Fiskus bei solchen Regelungen ziemlich genau hin. Mit Hilfe von Hotelrechnungen, Flugtickets und ähnlichem muss ganz genau belegt werden, wann und wie lange man sich im Ausland aufgehalten hat. Sollte sich bei den Finanzbehörden der Verdacht erhärten, dass solche Konstrukte nur zum Schein kreiert werden, winkt eine fette Nachzahlung.

Quelle: ntv.de

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