Ratgeber

Schadstoffe in Spielzeug Deutschland darf nicht strenger regeln

Spielzeug muss viel mitmachen - Knuddeln, Zerren, Lutschen. Schadstoff-Grenzen sollen Kinder schützen. Deutschland findet einige europäische Limits aber zu lasch. Ein EU-Urteil schafft Klarheit.

Kinder haben dünnere Haut als Erwachsene, Spielzeug sollte also giftfrei sein.

Kinder haben dünnere Haut als Erwachsene, Spielzeug sollte also giftfrei sein.

(Foto: dpa)

Auch für Bauklötze oder Puppen gilt EU-Recht: Deutschland darf für Spielzeug keine eigenen, engeren Schadstoff-Grenzen anwenden, das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-360/14 P). Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte, und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten. Die Brüsseler EU-Kommission lehnte das aber ab. Mit seiner Klage dagegen war Deutschland bereits im vergangenen Jahr in erster Instanz vor dem EU-Gericht gescheitert.

Der übergeordnete Europäische Gerichtshof befand nun, dass dieses Urteil des Gerichts rechtens war. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. Das Urteil ist endgültig, die Bundesregierung kann dagegen nicht vorgehen.
Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden der Risikobewertung. Die deutsche Gesetzgebung bestimmt Grenzwerte unabhängig von der Konsistenz des Materials. Im EU-Gesetz wird hingegen etwa zwischen flüssigen, festen oder abgeschabten Stoffen unterschieden.

Das EU-Gericht war bei seinem Urteil im vergangenen Jahr der Darstellung der EU-Kommission gefolgt, wonach die europäischen Werte für trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien strikter sind als die deutschen Werte. In diese Kategorien fallen laut EU-Kommission zum Beispiel Kreide oder Seifenblasen. Nur bei abgeschabten Materialien sei Deutschland strenger. Dies können zum Beispiel Bestandteile von Holzklötzen, Plastikpuppen oder Metallschaukeln sein, erläuterte die EU-Kommission. Die Bundesregierung hatte erklärt, das EU-Gericht habe die vorgelegten deutschen Daten nicht richtig ausgewertet und zum Teil missverstanden.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen