Ratgeber

Schwermetalle in Kinderspielzeug Deutschland muss EU-Regeln übernehmen

Die EU-Regelungen für Schwermetalle in Kinderspielzeug sind anders und teilweise weniger streng als die Grenzwerte, die in Deutschland gelten. Deutschland will die EU-Vorgaben deshalb nicht einführen - muss es nun aber wohl.

Deutschland darf die Grenzwerte nicht anders festlegen als die EU.

Deutschland darf die Grenzwerte nicht anders festlegen als die EU.

(Foto: dpa)

Deutschland muss seine Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden (Rechtssache T-198/12). Allerdings kann die Bundesregierung noch Rechtsmittel einlegen.

Bei Arsen, Quecksilber und Antimon muss sich Deutschland der Entscheidung zufolge an die im europäischen Recht festgelegten Obergrenzen halten. Bei Blei muss die EU-Kommission neu entscheiden, bei Barium hatte Deutschland keine Bedenken mehr, nachdem die EU neue Grenzwerte festgelegt hatte. Die Stoffe gelten zum Teil als krebserregend. Deutschland hatte argumentiert, dass die eigenen Obergrenzen Kindern besseren Schutz böten als die europäischen Vorgaben. Diese Sicht teilen die Richter in Luxemburg nicht: Denn für bestimmte Materialien erlaubt Deutschland sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen.

Die giftigen Stoffe kommen in vielerlei Form ins Kinderzimmer. Blei und Quecksilber etwa finden sich in Batterien, Antimon kann in Spielzeug aus Polyester enthalten sein. Vergiftungen mit Schwermetallen können je nach Stoff zum Beispiel zu Schäden des Nervensystems führen oder die geistige Entwicklung verzögern.

EU wertet anders, aber nicht lascher

Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden zur Bewertung des Risikos einer Aufnahme der Stoffe in den Körper. Nach deutschem Recht gelten einheitliche Grenzwerte für einen Schadstoff - egal, ob ein Material fest, flüssig oder staubig ist. Das EU-Recht hingegen ist bei staubigen Materialien (zum Beispiel Kreide) oder bei flüssigen Stoffen (etwa Seifenblasenflüssigkeit) strenger als das deutsche Recht. Nur für Abschabungen von Spielzeug-Materialien, etwa von Holzklötzen, Plastikpuppen oder Metallschaukeln, seien die Grenzwerte der EU-Richtlinie zur Spielzeugsicherheit weniger streng als die deutschen Werte, erklärte die EU-Kommission. Das Risiko einer Gefährdung sei bei solchen Spielzeugen aber viel geringer. "Kinder müssten erst etwas von dem Stoff von den Spielzeugen abkratzen und zu sich nehmen, bevor die Chemikalien freigesetzt werden können."

Auch die Richter waren der Ansicht, dass das Risiko für die Kinder je nach Material variiert. Deshalb könne Deutschland nicht behaupten, dass die eigenen Grenzwerte Kinder in jedem Fall besser schützten. Die Bundesregierung hatte 2012 gegen die EU-Kommission geklagt, um die nationalen Grenzwerte beibehalten zu können.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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