Ratgeber

Echt jetzt? Die 10 merkwürdigsten Kündigungsgründe

So manche Kündigung ist auf Anhieb nicht nachvollziehbar.

So manche Kündigung ist auf Anhieb nicht nachvollziehbar.

(Foto: imago images / Panthermedia)

Eine Kündigung zu erhalten, ist nie schön. Doch wenn der Grund für einen selbst kaum nachvollziehbar ist, kann das ein Schlag ins Gesicht sein. Das sind die 10 skurrilsten Kündigungen, die Menschen in Deutschland erhalten haben.

"Vielen Dank für Ihren Einkauf, Jesus hat Sie lieb" - Eine Kündigung wegen einer unliebsamen Verabschiedungsfloskel? Ja, das ist tatsächlich möglich. Nicht immer sind die Kündigungen auf den ersten Blick nachvollziehbar. Manchmal sind sie auch nicht einmal gerechtfertigt. Doch auf welche Handlungen und Verhaltensweisen der jeweilige Chef allergisch reagiert, lässt sich nicht immer vorhersagen. Das zeigen auch diese 10 Fälle, bei denen die betroffenen Arbeitnehmer beim Erhalt ihrer Kündigung wohl selbst erst einmal so einige Fragezeichen im Kopf hatten.

Chef nicht gegrüßt

Ein Angestellter begegnet seinem Chef zweimal bei einem privaten Waldspaziergang. Diesen zu grüßen kam dem Mitarbeiter jedoch nicht in den Sinn. Das ließ der Vorgesetzte nicht auf sich sitzen. Es folgte eine fristloste Kündigung, sowie eine anschließende Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Der Angestellte argumentierte, dass im Vorfeld bei einem Personalgespräch von einer Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten gesprochen wurde. Das Gericht sah das Verhalten des Angestellten jedoch nicht als grob beleidigend an. Die Kündigung war demnach unwirksam.

Im Schneckentempo

Weil eine Mitarbeiterin der hessischen Kreisverwaltung bei der Erstellung eines Gutachtens 96 anstatt der dafür vorgesehenen 40 Arbeitstage benötigt hatte, wurde sie fristlos gekündigt. Das Gericht sah die Gründe des Arbeitgebers für gerechtfertigt an, sodass ihre Klage dagegen keinen Erfolg hatte.

Deutschlandlied gesungen

Die erste Strophe der deutschen Nationalhymne auf der Arbeit singen, wenn gerade Geschäftspartner aus den USA anwesend sind? Keine gute Idee, denn das kann zur Kündigung führen, wie in diesem Fall eines Angestellten aus Köln. Doch so dramatisch fand das Landesarbeitsgericht Köln diesen Vorfall nicht und erklärte, dass eine Abmahnung hier vollkommen ausgereicht hätte. Die Kündigung war also unwirksam.

Handy aufladen am Arbeitsplatz

Für viele Mitarbeiter ist das Aufladen des Smartphones im Büro eine Selbstverständlichkeit. Dass das von so manchem Arbeitgeber ganz und gar nicht so locker gesehen wird, zeigt dieser Fall eines Angestellten aus Oberhausen. Er erhielt tatsächlich eine Kündigung, weil er sein Handy auf der Arbeit aufgeladen hatte. Doch diese war laut Arbeitsgericht nicht wirksam, denn der Streitwert lag gerade einmal bei 0,014 Cent.

Gläubiger Gruß

Eigentlich sollte es dem Arbeitgeber egal sein, zu welchem Glauben sich Mitarbeiter hingezogen fühlen. Aber was tun, wenn der Glaube zu offenherzig gelebt wird? Einem Chef wurde der ständig wiederholte Abschiedsgruß "Vielen Dank für Ihren Einkauf, Jesus hat Sie lieb" eines Mitarbeiters zu viel. Mehrmalige Aufforderungen, diese Floskel zu unterlassen, wurden von der betreffenden Person ignoriert. Es folgte die fristlose Kündigung. Auch die anschließende Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters auf Glaubensfreiheit hatte keinen Erfolg. Er konnte vor Gericht nicht ausreichend darlegen, inwiefern das Weglassen der Grußformel für ihn einen Gewissenskonflikt hinsichtlich seiner Religion darstellt.

Mangelnde Körperhygiene

Jeder kennt das: Wenn der Kollege oder Chef mal unangenehm müffelt, ist das kein schönes Arbeiten. Aber was tun, wenn es sich dabei quasi um einen Dauerzustand handelt? Ein Arbeitgeber wusste sich bei einem hartnäckigen Deo-Verweigerer nicht anders zu helfen. Er kündigte einem 50-jährigen Architekten aus Köln, der sich noch in der Probezeit befand. Der Betroffene fühlte sich in seiner Intimsphäre verletzt und zog vor Gericht. Doch dieses schmetterte seine Klage ab. Er konnte nicht auf Menschenwürde pochen.

Berufliche E-Mails an den privaten Account weitergeleitet

Für so manchen Arbeitnehmer ist dieser Fall sicherlich eine Warnung: Einem leitenden Angestellten aus Frankfurt wurde fristlos gekündigt, weil er immer wieder geschäftliche E-Mails mit kundenbezogenen Daten auf seinen privaten Account weitergeleitet hatte. Er tat dies, um zuhause weiter arbeiten zu können. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah die Kündigung jedoch als gerechtfertigt an, da es sich dabei um eine schwere Pflichtverletzung des Angestellten gehandelt habe, die firmenbezogene Interessen gefährdet hatte.

Der Maultaschen-Vorfall

Eine Pflegerin in einem Seniorenheim nahm sich sechs Maultaschen mit nach Hause, die eigentlich für die Heimbewohner bestimmt waren. Es handelte sich dabei jedoch ihren Angaben zufolge nur um übrig gebliebene Maultaschen, die sowieso im Müll gelandet wären. Doch das interessierte ihren Arbeitgeber wenig. Sie erhielt nach 17 Jahren Dienst ihre fristlose Kündigung. Das Landgericht Freiburg hielt dieses harte Vorgehen jedoch für unverhältnismäßig und erklärte die Kündigung für ungültig. Eine Abmahnung hätte es auch getan.

Im Alter verschätzt

Das Alter einer Frau zu schätzen, sollte man eigentlich tunlichst vermeiden oder im Zweifelsfall lieber ein paar Jahre abziehen. Schließlich weiß jeder, dass das weibliche Geschlecht bei diesem Thema sehr empfindlich reagieren kann. So auch in diesem Fall: Eine Auszubildende hatte angenommen, die Frau ihres Chefs sei 40 Jahre alt. Tatsächlich war sie aber 9 Jahre jünger. Das setzte den vorausgegangen kleineren Fehlern der jungen Frau bei der Arbeit endgültig die Krone auf, denn sie wurde fristlos gekündigt. Das Verhalten der Azubine sei beleidigend und respektlos gewesen. Allerdings konnten sich beide Parteien doch noch mit einem Vergleich einigen, damit der Fall nicht vor Gericht landet.

Mehr zum Thema

Verhängnisvoller Rausch

Im März 2017 machten zwei BMW-Mitarbeiter Schlagzeilen, die während der Pausen ihrer Spätschicht Alkohol getrunken und einen Joint mit einer synthetischen Kräutermischung geraucht hatten. Die beiden kollabierten noch während ihrer Schicht, sodass Kollegen einen Notarzt rufen mussten. Folglich kam es einige Zeit zum Stopp des Fließbandes. Das kostete den Autohersteller einen fünfstelligen Betrag. Doch während einer der Mitarbeiter anschließend die fristlose Kündigung erhielt, wurde der andere lediglich versetzt.

Quelle: ntv.de, imi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen