Ratgeber

Kreditkarten lieber einmotten? Die Angst geht um

Wie sicher ist die Kreditkarte?

Wie sicher ist die Kreditkarte?

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Kreditkartenkunden sind verunsichert. Hunderttausende Kreditkarten wurden bereits oder werden noch ausgetauscht. Ob Verbraucher jetzt besser ihre Kreditkarten einmotten und zum Barzahler werden sollten, klärt das n-tv.de-Interview mit Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

n-tv.de: Wie bedenkenlos kann man mit seiner Kreditkarte im Internet bezahlen?

Annabel Oelmann, Leiterin der "Gruppe Finanzdienstleistungen" bei der Verbraucherzentrale NRW: Die Internetzahlung ist aus Verbrauchersicht problemlos möglich. Man zahlt dort nur mit der Kartennummer und der Prüfnummer. Das bedeutet, jeder, der die Karte mal in die Hand bekommen hat, hat diese beiden Daten, da diese auf der Kartenvorder- und -rückseite aufgedruckt sind. Deshalb ist diese Prüfnummer auch nur begrenzt sicher. Diese schützt nur davor, dass maschinell Kreditkartennummern systematisch ausprobiert werden. Trotzdem ist dies eine Buchung, die ich zurückgeben lassen kann, wenn ich auf der Kreditkartenabrechnung von ihr Kenntnis erlange. Deshalb ist es ganz wichtig, die Kreditkarte sperren zu lassen, wenn diese abhanden gekommen ist. Wenn die Kreditkartendaten abgefisht und benutzt werden, muss man ebenfalls sofort nach Kenntniserlangung die Karte sperren lassen und parallel immer die Kontoauszüge im Blick behalten.

Zwischen dem Datenklau und dem missbräuchlichen Einsatz der Kartendaten kann ja eine längere Zeit liegen. Muss ich als Kreditkartenkunde für Missbräuche haften?

Ungerechtfertigte Buchungen können innerhalb eines Zeitraums von 13 Monaten zurückgebucht werden. Die Prüfpflicht beginnt erst in dem Moment, wo ich den Rechnungsabschluss erhalte. Entscheidend ist: Die Haftung unterscheidet sich danach, ob die Abbuchung ein autorisierter Zahlungsvorgang ist oder nicht. Autorisiert bedeutet, dass jemand meine Karte physisch besitzt – im schlimmsten Fall mit der Geheimnummer. Wenn jemand meine Karte kopiert oder nur die Kartendaten besitzt, handelt es sich nicht um einen autorisierten Zahlungsvorgang. In diesem Fall wird mir der Schaden erstattet. Für den Kunden problematisch wird es, wenn jemand meine Karte und Geheimnummer im Besitzt hat und diese einsetzt. Mit Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zum 1. November 2009 handelt es sich hierbei um eine unverschuldete Haftung. Der Kunde haftet hier bis zum Zeitpunkt der Kreditkartensperrung für Schäden bis 150 Euro.

Also haftet man höchstens mit 150 Euro?

Nein. Handelt man grob fahrlässig, haftet man auch darüber hinaus. Das ist allerdings schon dann der Fall, wenn der Dieb im Besitz von Original-Kreditkarte und Geheimnummer ist und sich am Geldautomaten bedient. In der deutschen Rechtssprechung nennt man dies den Beweis des ersten Anscheins. Nur wenn ich widerlegen kann, dass ich etwas falsch gemacht habe, dreht sich die Beweislast um. Kann die Bank oder Sparkasse mir dann kein Fehlverhalten nachweisen, muss sie für den Schaden haften.

Momentan erhalten die Kreditkarten als zusätzliches Sicherheitsmerkmal den EMV-Chip. Wie viel sicherer wird die Kreditkarte dadurch?

Etwas sicherer garantiert. Allerdings ist dies wahrscheinlich keine wirksame Maßnahme gegen Verbrecher. Meistens werden von der kriminellen Seite immer wieder neue Methoden entwickelt, denen die Zahlungssysteme bei der Abwehr hinterherhinken, da das Finanzsystem erst dann handelt, wenn es sich finanziell lohnt. Wenn es günstiger ist, die Missbrauchsschäden den Kunden zu erstatten, wählen sie diesen Weg, solange sie können. Es wäre viel mehr möglich, zum Beispiel auch bei der Prüfung der Kreditkarten durch die Geldautomaten. Dies rechnet sich aber momentan nicht. Das hängt auch damit zusammen, dass ein Austausch aller Geldautomaten in Deutschland nicht zielführend wäre, weil der Missbrauch der Kreditkarten weltweit stattfindet.

Wäre es das Beste, jetzt alle Kreditkarten einzustampfen und ins Bargeldzeitalter zurückzukehren?

Das ist weder sinnvoll noch denkbar, denn der Barzahlungsverkehr ist nicht sicherer. Da treten ganz andere Risiken auf. Der Punkt ist: Völlig bedenkenlos sollte man mit dem Plastikgeld nie umgehen – von der Internetzahlung bis hin zur Bargeldbeschaffung am Geldautomaten. Hier sollte man Sicherheitshinweise und Empfehlungen zum richtigen Umgang beachten. So sollte z.B. die Zahlung mit Karte im Restaurant immer im Beisein des Karteninhabers erfolgen und nicht allein von der Bedienung im Hinterzimmer erledigt werden. Beim Bargeldabheben und der Bezahlung mit Geheimnummer sollte man immer die Eingabe verdecken und das Eingabefeld prüfen und vieles mehr. Es wird immer Verbrecher geben, die den sorglosen Umgang mit EC- und Kreditkarten ausnutzen werden. Für den gesamten elektronischen Zahlungsverkehr gilt: Kontoauszüge und Abrechnungen müssen Punkt für Punkt durchgegangen und geprüft werden. Nur Abheften reicht nicht.

Quelle: ntv.de, Mit Annabel Oelmann sprach Alexander Klement

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