Vertragsrücktritt und Renovierung Die größten Mieter-Märchen
25.01.2010, 10:36 Uhr
"Es war einmal" - so fangen alle Märchen an - auch bei Gesetzen und Vorschriften. Wo viele Menschen sich streiten, blühen besonders viele Märchen, so zum Beispiel auch im deutschen Mietrecht.
Provozierte Kündigung
Der Mieter steckt in einem Mietvertrag fest und möchte eigentlich umziehen. Er zahlt die Miete nicht und provoziert so eine fristlose Kündigung des Vermieters. Allerdings hat in diesem Fall der Mieter die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht. Dieser spricht dem Vermieter bei einer provozierten Kündigung Schadensersatz zu. Der Mieter muss trotz Auszugs die ursprünglich vereinbarte Miete zahlen.
Rücktrittsrecht beim Abschluss eines Mietvertrages
Der künftige Mieter unterschreibt den Mietvertrag, um sich die angebotene Wohnung erst mal zu sichern. Findet er eine schönere Wohnung, kann er innerhalb von 14 Tagen zurücktreten – das glauben zumindest viele. Hier verhält es sich nicht anders, als bei den meisten Geschäften des Alltags. Kauft man eine Ware, ist man bei Rückgabe oder Umtausch auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn dieses im Mietvertrag vereinbart wurde. Ansonsten gilt die vereinbarte Vertragslaufzeit und die reguläre Kündigungsfrist.
Wegfall der Renovierungspflicht
Verschiedene Gerichtsurteile haben bei Mietvertragsklauseln in Sachen regelmäßige Renovierungspflichten zugunsten der Mieter entschieden und viele Mietverträge in diesem Punkt im Nachhinein für unwirksam erklärt. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass generell keine Mieterpflichten bezüglich der Renovierung bestehen. Hier muss jeder Vertrag separat geprüft werden.
Quelle: ntv.de, akl