Ratgeber

Wohnungsmakler Die teuren Türsteher

Die Wohnung ist toll, die Miete bezahlbar - doch leider hat der Vermieter einen Makler eingeschaltet. Zahlen muss der Mieter. Aber für was eigentlich? Und vor allem: für was nicht?

Am Makler führt in begehrten Lagen kaum ein Weg vorbei.

Am Makler führt in begehrten Lagen kaum ein Weg vorbei.

(Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de)

Immobilienmakler rangieren in der Berufsprestigeskala vermutlich irgendwo zwischen Journalisten, Autohändlern und Hütchenspielern – ziemlich weit unten. Kein Wunder, in einer Branche, die zumindest theoretisch jedermann offen steht, ist auch genug Platz für schwarze Schafe. Während sich Makler in den meisten anderen Ländern fachlich qualifizieren müssen bevor sie die Arbeit aufnehmen, darf in Deutschland jeder ein Maklergewerbe anmelden, sofern er sich nicht durch sein Vorstrafenregister disqualifiziert. Seriöse Makler sollten eine umfassende Ausbildung nachweisen können und Mitglied in einem Berufsverband sein, wie etwa dem bundesweiten Immobilienverband IVD.    

Im Dienste des Vermieters

Doch auch ehrliche Makler sind beim gemeinen Mietwohnungssuchenden ziemlich unbeliebt. Der Grund ist simpel: Sie machen den Wohnungswechsel teuer. Ob in Köln oder München, Hamburg oder Frankfurt – dort, wo Mietwohnungen begehrt sind, führt kaum ein Weg am Makler vorbei. Kein Wunder, für Vermieter ist es schließlich sehr viel einfacher, einen Makler mit der Auslese potentieller Mieter zu betrauen, als selbst Wohnungsführungen zu organisieren und Unterlagen zu sichten. Und sofern die Wohnung gut vermittelbar ist, bleibt der Maklerservice für ihn kostenlos – bezahlen wird's der neue Mieter, der so gleich einmal seine Bonität unter Beweis stellen kann. Der umgekehrte Fall, dass ein Mieter den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, ist eher die Ausnahme, weiß Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: "Das kommt beispielsweise vor, wenn Firmen ihren Mitarbeitern bei der Wohnungssuche behilflich sind." Und auch Mieter, die etwas in der Preisklasse ab 20 Euro pro Quadratmeter suchen, engagieren dafür offenbar eher mal den Profi.   

Nach oben gibt es Grenzen

Wie viel der Vermittler für seine Dienste verlangen kann, ist im Wohnraumvermittlungsgesetz geregelt. Die Provision darf demnach bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Extrakosten wie Einschreibgebühren oder Auslagenerstattungen sind tabu, es sei denn, der Makler kann nachweisen, dass er mehr als eine Monatsmiete draufgelegt hat. Auch Vorschüsse darf der Makler nicht nehmen – schließlich ist die Provision ein Erfolgshonorar, das erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig wird.

 

Nun ist nicht jede Wohnung so begehrt wie das Single-Appartement in Münchner Citylage oder ein Vierzimmer-Altbau in Berlin Prenzlauer Berg. Sofern sich die Bewerber nicht die Klinke in die Hand geben, ist bei den meisten Maklern durchaus Verhandlungsspielraum drin, reden hilft da oft. "Wenn hinter mir allerdings fünf andere in der Schlange stehen, ist das natürlich aussichtslos", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Wann gibt's Geld, wann nicht?

Zwei Monatsmieten sind kein Pappenstiel – was kann man dafür eigentlich erwarten? Egal ob der Mieter den Makler freiwillig konsultiert hat oder nicht: Geld gibt es nur bei Mietvertragsabschluss. Voraussetzung ist außerdem, dass Mieter und Makler einen Vertrag abgeschlossen haben und dass die Wohnung auch tatsächlich vom Makler vermittelt wurde. "Die Vermittlungstätigkeit kann schon erfüllt sein, wenn der Makler die Adresse der Wohnung weitergegeben hat", so Ropertz.

 

Keine Provision gibt es, wenn der Makler in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Vermieter steht. So kann sich beispielsweise eine Hausverwaltung nicht dafür bezahlen lassen, dass sie Wohnungen aus dem eigenen Bestand vermietet. Wer erst später dahinterkommt, dass Makler und Verwalter mehr miteinander zu tun haben als erlaubt, hat vier Jahre nach Vertragsabschluss Zeit, die Provision zurückzufordern. Schwarze Schafe unter den Maklern versuchen sich manchmal auch auf anderen Ebenen als Vermittler: "Die Wohnung gibt es nur zusammen mit der xy-Versicherung" heißt es dann beispielsweise. Solche Koppelgeschäfte sind illegal. Und schlussendlich gibt es auch noch einen Immobilienmarkt, von dem sich Makler grundsätzlich fernzuhalten haben: Preisgebundener Wohnraum, etwa eine Sozialwohnung, darf nicht gegen Provision vermittelt werden.    

Quelle: ntv.de

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