Ratgeber

Gekürzte Pendlerpauschale Dienstwagen lohnt sich

Dienstwagen gehören zu den klassischen Zusatzleistungen für Beschäftigte. Großzügige Statussymbole für mittlere Angestellte gibt es allerdings kaum noch, und Arbeitnehmer müssen sich stärker als früher an der Anschaffung eines Dienstwagens beteiligen.

Dabei gilt es, genau nachzurechnen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) in Berlin ist der Umstieg auf einen Dienstwagen attraktiv. Die Pendlerpauschale wird seit Jahresbeginn erst für Entfernungen ab mehr als 20 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gewährt. Dadurch sinken für viele Arbeitnehmer die Werbungskosten, die sie für Fahrten mit dem Privatwagen bei der Steuer geltend machen können.

"Dienstwagen sind heute eher nur noch ein Spiel der oberen Klassen", sagt Karrierecoach Madeleine Leitner aus München. Viele Zusatzleistungen, die bis vor einigen Jahren noch "sportlich" vergeben wurden, würden heute spärlicher bemessen.

Zwar sind Dienstwagen-Programme laut einer Befragung der Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers in Frankfurt/Main in deutschen Unternehmen immer noch weit verbreitet. Vor allem große Unternehmen, die im DAX oder MDAX notiert sind, bieten höheren Angestellten Dienstwagen an, so das Fazit der Erhebung aus dem Jahr 2004, für die mehr als 300 Firmen befragt wurden. Neben den Chefs sind aber auch die Mitarbeiter offenbar zögerlicher geworden.

"Manchmal floppen Dienstwagen-Programme in Unternehmen sogar, weil Mitarbeiter das Angebot gar nicht annehmen", sagt Michael Bursee, Vergütungsexperte bei Pricewaterhouse Coopers. Das liege vor allem daran, dass die Firmen zunehmend so genannte Gehaltsumwandlungsmodelle anbieten. Denn meist bekämen Mitarbeiter den Wagen nur in den "oberen Etagen" zusätzlich zum Gehalt. Bei den Ebenen darunter ist es meist so geregelt, dass der Mitarbeiter fürs Auto auf einen Teil seines Gehalts verzichtet.

Für Angestellte kann es dennoch Vorteile haben, den Wagen über das Unternehmen anzuschaffen. Er spart sich möglicherweise die Anschaffung eines Privatwagens - und damit etwa die Zinsen für einen möglicherweise erforderlichen Kredit. Verbreitet ist das Modell, dass der Arbeitgeber ein Prozent des Listenpreises des Wagens auf das zu versteuernde Gehalt aufschlägt.

Dieser pauschalierte geldwerte Vorteil muss dann mit versteuert werden, erläutert Hans-Joachim Vanscheidt, Leiter der Steuerabteilung beim BdSt. Beträgt der Anschaffungspreis für den Wagen zum Beispiel 30.000 Euro, liegt der geldwerte Vorteil monatlich bei 300 Euro - für das betreffende Kalenderjahr wären für die Steuer dann 3.600 Euro anzusetzen. Im anderen Fall muss der Arbeitnehmer ein genaues Fahrtenbuch führen, was sehr aufwendig sein kann.

Wenig kompliziert ist dagegen meist die Abrechnung der laufenden Kosten. Laut Bursee greifen viele Unternehmen auf ein Tankkartenmodell zurück. "Dabei erhalten Mitarbeiter eine Art Kreditkarte, die meist an eine der großen Tankstellenketten gebunden ist. Das erspart eine Menge Belege und Abrechnungen." Auch Wartung und Reparatur werden in der Regel so verwaltet.

Quelle: ntv.de

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