Urteil zur Betriebsrente Dienstwagen zählt nicht
10.06.2009, 17:31 UhrEin Dienstwagen und andere Sachleistungen des Arbeitgebers zählen nicht zum Gehalt und müssen deshalb nicht in die Berechnung der Altersversorgung einbezogen werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.
Ein Dienstwagen und andere Sachleistungen des Arbeitgebers zählen nicht zum Gehalt und müssen deshalb nicht in die Berechnung der Altersversorgung einbezogen werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Bankangestellten gegen sein früheres Unternehmen zurück (AZ 8 Sa 188/08).
Der heutige Pensionär hatte als Filialleiter einer Bank einen Dienstwagen zur Verfügung gehabt. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil betrug 350 Euro. Bei der Berechnung der Betriebsrente war dieser Vorteil nicht einbezogen worden. Zu Recht, entschieden die Richter. Laut Urteil gehören Sachleistungen wie etwa Freiflüge bei Flugunternehmen, der Haustrunk bei Brauereien oder eben die Privatnutzung von Dienstwagen grundsätzlich nicht zum Bruttomonatsgehalt.
Die Richter wiesen auch das Argument des Klägers zurück, die Dienstwagennutzung sei als "Zulage" zu verstehen und deshalb in die Rentenberechnung mit einzubeziehen. Zulagen meinten im allgemeinen Sprachgebrauch stets Geldzahlungen und nicht Sachleistungen, so die Richter. In erster Instanz hatte der Bankangestellte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt noch Erfolg gehabt.
Quelle: ntv.de, dpa