Ratgeber

Nicht sittenwidrig Ehe futsch, Name weg

Wer heiratet, darf sich im Ehevertrag vom Partner den Verzicht auf den gemeinsamen Ehenamen verbindlich zusichern lassen. Nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine solche Vereinbarung nicht sittenwidrig. Damit müssen Geschiedene auch nach langer Ehedauer den Nachnamen des Ex-Partners aufgeben, wenn sie ein entsprechendes Papier unterschrieben haben.

Das Karlsruher Gericht gab einer Frau Recht, deren Mann bei der Hochzeit im Jahr 1989 ihren Nachnamen angenommen hatte und fortan einen Doppelnamen führte. Die Frau hatte sich aber vertraglich zusichern lassen, dass er im Fall der Scheidung den gemeinsamen Ehenamen aufgebe und seinen früheren Namen wieder annehme - was nach den gesetzlichen Regeln möglich ist. Als die Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, nach 15 Jahren geschieden wurde, klagte sie den Namensverzicht ein (Az: XII ZR 185/05 vom 6. Februar 2008).

Geschiedene Ehepartner könnten dem Karlsruher Gericht zufolge ein Interesse daran haben, dass der Ex-Partner "ihren" Namen nicht an einen neuen Ehepartner weitergibt. Auch wirtschaftliche Erwägungen könnten eine Rolle spielen - im konkreten Fall stammte die Frau aus einem bekannten Familienunternehmen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen