Ratgeber

Millionärsbeschreibung Ehevermittler muss selbst texten

Texte von Heiratsanzeigen sind urheberrechtlich geschützt. Das hat das Landgericht München festgestellt und damit einer Partnervermittlerin recht gegeben, deren Anzeige von ihrer Konkurrentin abgekupfert worden war (Az 21 O 3262/08). Die erste Agentur hatte die zweite deshalb abmahnen lassen, war jedoch auf den Anwaltskosten sitzengeblieben, die sie nun erfolgreich einklagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Partnervermittlungen wollten nach Angaben des Gerichts dem Liebesglück der oberen Zehntausend auf die Sprünge helfen. Ein millionenschwerer Junggeselle und eine Industriellentochter wurden zuerst von der einen Vermittlerin betreut, inserierten jedoch dann überraschend bei der anderen - die Anzeigentexte glichen sich aber fast aufs Wort, erläuterte das Gericht. Nur der Millionär sei von einer Annonce zur anderen um einen Zentimeter geschrumpft. Bei der Beschreibung und Charakterisierung einer Person lasse sich aber nicht nur die nahezu unerschöpfliche Vielfalt der Sprache, sondern insbesondere auch die ganze Bandbreite der menschlichen Wahrnehmung zur Geltung bringen. Der individuell-schöpferischen Leistung seien in Annoncen also keine Grenzen gesetzt, befanden die Richter.

Quelle: ntv.de

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