Zwei Drittel erfolgreich Einspruch gegen Steuerbescheid lohnenswert
30.07.2015, 15:30 Uhr
In zwei von drei Fällen muss das Finanzamt nachbessern.
(Foto: picture alliance / dpa)
Es ist für die meisten Deutschen ein unangenehmes Thema - die Steuererklärung. Und kommt später der Steuerbescheid, ist das Thema vielfach nicht vom Tisch. Fast dreieinhalb Millionen Mal wurde 2014 Einspruch erhoben - oftmals zu Recht.
Wer Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegt, hat gute Erfolgsaussichten. 2014 wurden zwei Drittel der bemängelten Steuerbescheide tatsächlich abgeändert, wie aus aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Von den 4,23 Millionen erledigten Einsprüchen führten 2,87 Millionen zu einer sogenannten Abhilfe, also einem veränderten Steuerbescheid. Dass bedeutet aber nicht unbedingt, dass das Finanzamt vorher Fehler gemacht hat.
Wenn Steuerzahler vermuten, dass es in ihrem Steuerbescheid Fehler zu ihrem Nachteil gibt, können sie beim Finanzamt Einspruch einlegen. Im vergangenen Jahr gingen laut Bundesfinanzministerium 3,47 Millionen Einsprüche bei den Ämtern ein, gut 18 Prozent weniger als 2013. Mit 4,23 Millionen erledigten die Finanzbeamten etwa gleich viele Fälle wie im Vorjahr. Der Berg der unerledigten Einsprüche schrumpfte im Jahresverlauf entsprechend deutlich - am 1. Januar 2014 waren es 3,91 Millionen, am 31. Dezember noch 2,88 Millionen.
Der Vorsitzende der für die Mitarbeiter der Finanzverwaltung zuständigen Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, sprach angesichts des Rückgangs um mehr als ein Viertel von einer "schönen Zahl". Die "Einspruchshalde" habe sich deutlich verringert, sagte er. Eigenthaler verwies auch darauf, dass von den Ende 2014 unerledigten Verfahren rund 1,5 Millionen zu diesem Zeitpunkt gar nicht abgeschlossen werden konnten, da noch Urteil des Bundesfinanzhofs oder Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden mussten.
Klagen mit wenig Chancen
Von den 2014 abgearbeiteten Einsprüchen hatten 67,8 Prozent zumindest teilweise oder vorläufig Erfolg. Daraus kann aber laut Bundesfinanzministerium nicht automatisch geschlossen werden, dass der zuerst verschickte Steuerbescheid fehlerhaft war. Darauf wies Eigenthaler ebenfalls hin, räumte aber zugleich ein: "Fehler gibt es auch - und die müssen dann korrigiert werden".
Laut Bundesfinanzministerium passiert es häufig, dass der Steuerpflichtige erst im Einspruchsverfahren überhaupt eine Steuererklärung abgibt oder neue Belege einreicht. Beziehe sich der Einspruch auf ein noch anhängiges Mustergerichtsverfahren, dessen Ausgang die Berechnung der zu zahlenden Steuern beeinflussen könnte, könne in den ursprünglichen Steuerbescheid schlicht ein Vorläufigkeitsvermerk eingefügt werden.
Geht ein Einspruchsverfahren nicht so aus, wie der Steuerzahler sich erhofft hat, kann er gegen das Finanzamt klagen. Dies geschieht aber recht selten. Laut Bundesfinanzministerium gab es im vergangenen Jahr knapp 62.000 Klagen, somit wurden rund 1,5 Prozent der erledigten Einsprüche gerichtlich angegriffen. Gewerkschaftschef Eigenthaler sagte, da die Finanzämter umfangreiche Prüfungen vornähmen, bevor es überhaupt zu einer Klage kommen könne, seien die Erfolgsaussichten vor Gericht "sehr gering".
Unbekannt ist der Anteil der Steuerpflichtigen, die sich gegen ihren Bescheid wehren. Denn das Bundesfinanzministerium hat nach eigenen Angaben keine Daten darüber, wie viele "Verwaltungsakte" der Finanzämter pro Jahr verschickt werden.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP