Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 041 Elternunterhalt nicht unbegrenzt

Kinder können zwar grundsätzlich für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern in die Pflicht genommen werden. Doch darf diese Pflicht nicht so weit gehen, dass der eigene Unterhalt oder die Altersvorsorge gefährdet sind.

Im verhandelten Fall musste die Mutter eines allein stehenden Mannes ins Pflegeheim. Da ihre Rente nicht ausreichte, schoss das Sozialamt die Differenz vor und wollte sich dieses Geld vom Sohn der Pflegebedürftigen zurückholen. Das Amt argumentierte, sein Nettoeinkommen in Höhe von knapp 1400 Euro überschreite zwar noch nicht den monatlichen Selbstbehalt. Doch seine Ersparnisse in Höhe von rund 113.000 Euro könne er für die Pflegekosten einsetzen.

Damit war der Mann nicht einverstanden und zog vor Gericht. Er führte zur Begründung an, von seinem Geld ein neues Auto kaufen zu müssen, um zu seiner rund 40 Kilometer entfernten Arbeitsstelle zu gelangen, und die restlichen Ersparnisse benötige er für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Das sah der Bundesgerichtshof (BGH) genauso. Der Autokauf sei nötig, und das restliche Geld sei ebenfalls unantastbar. Denn es diene der eigenen Altersvorsorge (Az.: XII ZR 98/04).

Quelle: ntv.de

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