Jetzt kümmern, später freuen Endspurt beim Steuern sparen
01.11.2013, 14:51 Uhr
Steuerdaten werden seit diesem Jahr elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Wer es noch nicht getan hat, sollte prüfen, ob die Daten auf der elektronischen Lohnsteuerkarte stimmen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die nächste Steuererklärung liegt noch in weiter Ferne? Mag sein, trotzdem kann man sich jetzt schon um ein paar Dinge kümmern, damit sich die Arbeit im nächsten Jahr auch lohnt.
Gut zwei Monate bleiben noch bis Silvester. Genug Zeit, um die Weichen für die nächste Steuererklärung zu stellen. Wer jetzt noch ein paar Dinge regelt, kommt im nächsten Jahr besser weg. Hier eine Übersicht der Möglichkeiten:
Steuerklasse wechseln
Ehepaare behalten bei der richtigen Aufteilung der Steuerklassen übers Jahr gesehen mehr von ihrem Geld. Richtig, das heißt in der Regel: Steuerklasse III für den mit dem höheren Einkommen, Klasse V für den mit dem geringeren. Alternativ kommt auch das Faktor-Verfahren mit den Klassen IV und IV in Frage, wenn beide Partner ähnlich verdienen.
Manchmal ist es schlau, eine Kombination, mit der man bisher gut gefahren ist, zu ändern. Und zwar dann, wenn der geringer verdienende Partner in nächster Zeit Lohnersatzleistungen bekommt, etwa Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld. Diese Leistungen richten sich nämlich nach dem Nettoeinkommen. Wer seine Steuerklasse noch für dieses Jahr ändern möchte, kann das noch bis zum 30 November tun. Dann werden die Ersatzbezüge auf Basis der Steuerklasse berechnet, die am ersten Januar 2014 gilt.
Arbeiten im und am Haus
Dielen abschleifen, das Bad sanieren oder die Wohnung grundreinigen – wer solche Arbeiten nicht selbst erledigt, sondern dafür bezahlt, kann den Fiskus daran beteiligen. 20 Prozent der Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich von der Steuer absetzen. Das bezieht sich allerdings nur auf die reinen Arbeitskosten, außerdem gelten je nach Tätigkeit unterschiedliche Höchstbeträge: Für Dienstleistungen lassen sich maximal 4000 Euro im Jahr von der Steuer abziehen, mit Handwerkerrechnungen kann man bis 1200 Euro Steuern sparen.
Zu den Dienstleistungen zählen Tätigkeiten wie Putzen, Kochen und Bügeln, aber auch Gartenpflege oder Umzugshilfen. Und den Steuerbonus für Handwerksleistungen gibt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch für Neu- und Umbauten. Wer noch Pläne für Arbeiten im und am Haus hat, sollte also nicht mehr lange fackeln, sondern noch in diesem Jahr aktiv werden. Sprengt die Rechnung den steuerlichen Rahmen, kann man sie auch stückeln und den zweiten Abschlag erst im nächsten Jahr bezahlen.
Außergewöhnliche Belastungen
Nicht alles, was medizinisch notwendig ist, wird von der Krankenkasse bezahlt. Das gilt für Sehhilfen ebenso wie für Zahnersatz oder Kuren. Wenn die selbstgetragenen Krankheitskosten eine bestimmtes Limit übersteigen, kann man sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abziehen. Wie hoch diese Grenze ist, hängt von der Familiensituation und prozentual vom Einkommen ab. Bei einer Familie mit bis zu zwei Kindern und 50.000 Euro Jahreseinkommen gilt beispielsweise ein Eigenanteil von 1500 Euro als zumutbar. Bei einem Single mit 30.000 Euro Jahreseinkommen sind es 1800 Euro. Alles, was darüber liegt, lässt sich in der Steuererklärung geltend machen.
Wer also in diesem Jahr schon ein paar Quittungen für Gesundheitsausgaben gesammelt hat, sollte prüfen, ob die Selbstbeteiligungsgrenze in greifbare Nähe rückt. Vielleicht ist es sinnvoll, sich noch in diesem Jahr um das ohnehin bald fällige Zahnimplantat zu kümmern, die lang geplante Akupunktur-Behandlung zu beginnen oder einen Jahresvorrat Kontaktlinsen anzuschaffen.
Spenden
Großzügigkeit ist nicht nur gut fürs Gemüt, sondern auch für die Steuererklärung: Wer mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Organisationen unterstützt, kann die Spenden in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Übersteigt der Spendenbetrag 20 Prozent der Gesamteinkünfte, wird der Rest aufs Folgejahr vorgetragen und wirkt sich dann erst in der Steuererklärung für 2014 aus. Grundsätzlich kann man übrigens auch Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren gemeinnütziger Organisationen geltend machen – aber nur, wenn sie nicht zu "freizeitnah" sind. Schnell noch in den Sportverein eintreten, lohnt sich aus steuerlicher Sicht also nicht.
Altersvorsorge
Über Sinn und Unsinn von Riester-Verträgen war in den letzten Jahren viel zu lesen. Wer in die staatlich geförderte Altersvorsorge einsteigen will, sollte das möglichst noch dieses Jahr machen, sonst sind die Prämien für 2013 passé. Tipp für Unentschlossene: Mit einem guten Riester-Banksparplan kann man nicht allzu viel verkehrt machen, schließlich fallen hier keine hohen Abschluss- und Verwaltungsgebühren an. Eine spätere Kündigung ist damit leichter zu verschmerzen.
Wer einen Rürup-Vertrag bespart oder über die berufsständische Versorgung versichert ist, kann jetzt nochmal in die Altersvorsorge investieren. Denn Sonderzahlungen sind steuerbegünstigt.
Private Krankenversicherung
Auch Beiträge zur Krankenversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Privat Krankenversicherte können überlegen, ob sie noch in diesem Jahr die Beiträge für 2014 bezahlen. Das bietet sich vor allem bei Selbständigen an, die besonders gut verdient haben und jetzt noch ihren Steuersatz mindern wollen. Auch wenn im kommenden Jahr eine berufliche Auszeit ansteht, etwa Elternzeit oder Mutterschaft, lohnt es sich, die Ausgaben vorzuziehen. Denn bei geringen Einkommen kommen die Steuervorteile kaum zum Tragen
Verluste bescheinigen lassen
Anleger, die in diesem Jahr Verluste gemacht haben, sollten sich dies bis zum 15. Dezember von der Bank bescheinigen lassen. Denn nur dann können die Verluste mit erfolgreichen Kapitalanlagen bei anderen Banken verrechnet werden. Wer die Verlustbescheinigung vergisst, kann nur Anlagen bei der gleichen Bank gegenrechnen. Alternativ lässt sich das Minus auch mit ins nächste Jahr nehmen und dann mit Gewinnen ausgleichen
Vermögenswirksame Leistungen
Wenn die Firma beim Sparen hilft, nennt man das Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Dann werden zusätzlich zum Gehalt noch bis zu 40 Euro im Monat in einen Bausparvertrag, einen Investmentfonds oder eine Lebensversicherung überwiesen. Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze, stockt der Staat die Zahlungen durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage auf. So kommen, je nach Anlageform, 40 bis 80 Euro zusätzlich zusammen. Dieses Geld muss man allerdings beantragen. Für das Jahr 2009 ist das noch rückwirkend bis zum 31.Dezember möglich.
Sachleistungen statt Geldprämie
Weihnachtsgeld ist eine schöne Sache – nur leider voll lohnsteuerpflichtig. Wer mehr von der Sonderzahlung haben will, wählt lieber Sachleistungen statt Geld. Neuerdings können Firmen ihren Angestellten neben Laptops, Beamern und Druckern auch Tablets und Smartphones überlassen, ohne dass diese dafür Steuern zahlen müssen. Wer das Geld also ohnehin in teure Technik investieren will, sollte rechtzeitig beim Arbeitgeber nachfragen.
Quelle: ntv.de