Unterhalt bei Einkommensänderung Ex-Partner in der Pflicht
13.06.2008, 07:40 UhrWer Unterhalt von seinem geschiedenen Ex-Partner bezieht, muss den Zahler darüber informieren, wenn sich das eigene Einkommen ändert. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor (Az.: XII ZR 107/06). In dem Fall bekräftigte das Gericht eine einjährige Kürzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau. Sie hatte schon bei Abschluss eines Vergleichs über Trennungsunterhalt mehr verdient, als sie angab.
Über den Gehaltssprung informierte sie ihren Ex-Partner erst ein Jahr später. Die Richter entschieden, dass ein Unterhaltsanspruch versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden muss, wenn sich der Zahlungsempfänger über "schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinwegsetzt". In einem solchen Fall sei der Bezug des alten Unterhaltes "grob unbillig".
Quelle: ntv.de