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Einigung im Bußgeld-Streit Fahrverbote sind vom Tisch

Zu schnell fahren wird wohl teurer ...

Zu schnell fahren wird wohl teurer ...

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs von 2020 hat bei Autofahrern für viel Ärger gesorgt. Schließlich sollten sie für deutlich geringere Vergehen bereits um ihren Lappen fürchten. Doch die Regelung enthält einen Formfehler. Nun gibt es eine Einigung im Streit um die Verordnung.

Eigentlich war die Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung bereits seit dem 28. April 2020 in Kraft. Doch wegen eines Formfehlers - einen fehlenden Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage - wurden sie nicht rechtskräftig. Nun haben sich Bund und Länder nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nach monatelangem Streit auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Wann er in Kraft tritt, ist noch nicht ganz klar.

Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sprach von einem "Riesendurchbruch" und einem fairen Kompromiss. Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt oder sogar verdreifacht und zudem neue Tatbestände eingeführt.

Eine Auswahl:

  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. - Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen. - Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. - Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts: 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro - über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

Überraschende Einigung bei Kamingesprächen

Knapp zwei Dutzend Punkte stehen auf der langen Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung, der in Teilnehmerkreisen auch "Schaefer-Kompromiss" genannt wurde: Bundesverkehrsminister Scheuer und die Vorsitzende der VMK, Bremens Verkehrs- und Mobilitätssenatorin Maike Schaefer, hatten den Kompromiss ausgehandelt, den die Länder dann einstimmig abgesegneten.

Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen.

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Nach der ursprünglichen Novelle von 2020 drohte bereits einen Monat lang Führerscheinentzug, wenn innerorts 21 Kilometer pro Stunde oder außerorts 26 km/h zu schnell gefahren wird. Zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Allein im Mai letzten Jahres hatten sich denn auch die Verfahren, die wegen eines möglichen Fahrverbots eingeleitet wurden, verdoppelt. Die Regeln sollten unter anderem Fahrradfahrer und die Umwelt besser schützen, indem sie höhere Bußgelder für Zu-Schnell-Fahrer und viele weitere Verkehrsvergehen vorsehen.

Einer neuen Regelung der Bußgeldkatalog-Verordnung muss der Bundesrat erneut zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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