Ratgeber

Wann gibt's Kindergeld? Finanzhof hat entscheiden

Eltern, deren volljährige Kinder auf Arbeitssuche oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, erhalten nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld.

Kinder, die bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet sind, bekommen bis zum Ende des 21. Lebensjahrs Kindergeld. Üblicherweise stellt die Agentur jedoch nach drei Monaten ihre Vermittlungsversuche ein, auch wenn die Arbeitsplatzsuche noch keinen Erfolg hatte. Das Kind muss sich dann erneut arbeitsuchend melden, damit der Anspruch auch im Folgemonat erhalten bleibt. Die einmalige Meldung bei der Arbeitsagentur reiche für die Gewährung von Kindergeld nicht aus, teilte der Bundesfinanzhof mit (Az. III R 68/05).


Bemühungen nachweisen


Volljährige Kinder bis zum Ende des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ihre Ausbildung nicht beginnen können, weil sie keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, teilt der Bundesfinanzhof weiter mit. Dies gelte auch bei Kindern, die ihre Ausbildung nicht fortsetzen können. Jedoch müssten die Kinder nachweisen, dass sie sich "ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen". Dieses Bemühen könne unter anderem über eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachgewiesen werden, die belege, dass das Kind als Bewerber für eine Ausbildungsstelle oder als Teilnehmer an einer beruflichen Schulung registriert ist. Auch hier muss sich das Kind aber alle drei Monate bei der Arbeitsagentur melden und seine Bemühungen um einen Ausbildungsplatz dokumentieren. Dies könne unter anderem durch Bewerbungen oder Stellengesuche in Tageszeitungen erfolgen, so der Bundesfinanzhof (Az. III R 66/05).

Quelle: ntv.de

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