200 Euro Unterschied Finanztest prüft Betriebsrenten
20.08.2008, 10:58 Uhr
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) erfreut sich bei Arbeitnehmern zunehmender Beliebtheit: 2006 sicherten sich schon 65 Prozent eine Betriebsrente. Viele Arbeitgeber fördern die Verträge bereitwillig, weil sie für ihre Beiträge keine Sozialabgaben abführen müssen. Die Mitarbeiter haben ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge, in welcher Form sie angeboten wird, kann der Arbeitgeber aber allein entscheiden. Manchmal können die Arbeitnehmer mitreden, etwa über den Betriebsrat. Und eine sorgfältige Auswahl lohnt sich, das zeigt jedenfalls ein Vergleich der Stiftung Warentest.
Für die Septemberausgabe von "Finanztest" haben sich die Tester mit Pensionskassen beschäftigt. Pensionskassen sind externe Versorgungsträger, die wie eine Lebensversicherung funktionieren. Mit 95,6 Milliarden Euro Deckung waren sie im Jahr 2006 immerhin der zweitwichtigste bAV-Durchführungsweg nach den Direktzusagen. Große Unternehmen haben oft ihre eigenen Pensionskassen, ansonsten gibt es die traditionellen Versicherungsvereine und seit einigen Jahren auch Aktiengesellschaften, also Kassen von privaten Versicherungsunternehmen.
Nicht jeder kommt rein
31 Pensionskassen haben die Warentester nun analysiert. Das Ergebnis ist zumindest bei den Versicherungsvereinen beeindruckend. Lag die garantierte Mindestrente für den Beispielkunden (männlich, 37 Jahre, 2100 Euro Jahresbeitrag, 30 Jahre Beitragszahlung) bei der Selbsthilfe-Pensionskasse der Caritas bei 561 Euro, so waren es bei der Deutschen Steuerberater Versicherung gerade einmal 369 Euro. Bei einer weiblichen Versicherten ist der Unterschied mit 112 Euro nicht ganz so eklatant, aber auch gravierend. Nun stehen beide Kassen nur einem sehr beschränkten Kundenkreis offen, doch auch bei den allgemein zugänglichen Anbietern sind die Differenzen bei der Garantierente spürbar.
Risikoscheue Aktiengesellschaften
Bei den Aktiengesellschaften sind die Unterschiede dagegen weniger spektakulär. Als private Lebensversicherer kalkulieren sie mit einer deutlich höheren Lebenserwartung als die Vereine. Entsprechend niedriger sind ihre Rentenzusagen. Schließt der Arbeitgeber beispielsweise bei der Swiss Life einen Gruppentarif ab, so kann der Versicherte mit 365 Euro rechnen. Sollen die Angehörigen die Beiträge zurückbekommen, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, sinkt die Garantierente auf 353 Euro. Die Kunden der vorsichtigen Aktiengesellschaften stehen am Ende aber nicht zwangsläufig schlechter da als die der Versicherungsvereine. Denn wenn die Kassen mehr erwirtschaften als zugesagt, müssen sie mindestens 75 Prozent ihrer Risikogewinne an die Versicherten weitergeben.
Und so sollten bei der Auswahl auch nicht nur die Garantieleistungen im Vordergrund stehen, sondern auch die Konditionen. Flexibilität bieten zum Beispiel die Möglichkeit laufender Einmalbeiträge. Schließlich ist es gerade bei langen Laufzeiten wichtig, dass die Einzahlungen variabel gestaltet oder auch einmal ausgesetzt werden können. Wer Familie hat, sollte zudem auf die Beitragsrückgewähr im Todesfall achten.
Quelle: ntv.de