Ratgeber

Privatunfall mit Dienstwagen Firma trägt Kosten

Firmen haben auch dann die Kosten für einen Dienstwagen zu tragen, wenn der Arbeitnehmer damit privat einen Unfall verursacht. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.

Die Richter gaben damit der Zahlungsklage eines Filialleiters gegen eine Bank statt (Az.: 8 Sa 1729/05). Der Arbeitnehmer hatte während einer Urlaubsreise den Unfall verursacht. Die Bank weigerte sich unter Hinweis auf den privaten Charakter der Fahrt, die Schadenssumme von 6.000 Euro zu übernehmen. Der Angestellte verwies vor Gericht allerdings mit Erfolg auf den Umstand, dass die Privatnutzung des Wagens ausdrücklich vereinbart worden sei und er den dadurch entstehenden "geldwerten Vorteil" beim Finanzamt versteuere.

Laut Urteil lastet damit auch die Regulierung sämtlicher Schäden eindeutig auf dem Arbeitgeber. Weigere sich die Firma, von sich aus die Reparatur des Wagens zu organisieren, dürfe der Arbeitnehmer schließlich auch in Eigenregie eine Werkstatt beauftragen und vom Arbeitgeber die Zahlung der Rechnung verlangen, so wie es der Filialleiter getan hatte.

Quelle: ntv.de

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